Neubauten in den Isernhagener Altdörfern sollen auch optisch ins Dorf passen: Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen die Ratspolitiker die Vorgaben der vor knapp zwei Jahren in Kraft getretenen Gestaltungssatzung möglicherweise auf weitere Bereiche der Bauerschaften ausdehnen.
Nicht alles passt in die Nachbarschaft
Neu errichtete Reihenhausriegel oder weiß verputzte Architektenhäuser sind häufig Gesprächsthema in den Ortsratssitzungen der Altdörfer. Wer sich die Parteiprogramme vergangener Wahlen anschaut, findet auch dort häufig die Forderung nach dem Erhalt des dörflichen Charakters. Doch Bauland in den Isernhagener Dörfern ist begehrt, und längst nicht jeder, der dabei zum Zuge kommt, setzt auf Fachwerk oder rote Ziegel. Wer aus der Feldmark in Richtung der Bebauung schaut, dessen Auge bleibt häufig an weißen Kuben mit Flachdächern hängen, die so gar nicht in die Nachbarschaft passen wollen.
„Viele Bauten fügen sich nicht ein“, meinte denn auch Heinrich Bätke am Mittwochabend. Der baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion hatte das Thema per Antrag auf die Agenda des Planungs- und Bauausschusses gebracht. Dass der Trend trotz der im April 2017 in Kraft getretenen Gestaltungssatzung für die Bauerschaften, die genau dieses verhindern sollte, so weitergehe, „kann man doch niemanden mehr erklären“.
Flickenteppich an Regelungen
Kann man schon, auch wenn das Ergebnis frustriert: Der Grund, so Bätke weiter, sei der „Flickenteppich“. Tatsächlich gilt in manchen Bereichen der Altdörfer nur die Gestaltungssatzung, in anderen einer der vielen teils jahrzehntealten Bebauungspläne. Die Gemeinde hatte die Gestaltungssatzung 2017 nur für die erste Baureihe entlang der Ortsdurchfahrten erlassen, und auch nur dort, wo entweder kein Bebauungsplan existiert oder aber dieser keine Gestaltungsvorgaben enthält.
Bätke: Wir wollen Neues gestalterisch lenken
Um das Ortsbild in weiteren Bereichen der Bauerschaften zu bewahren, einigte sich der Ausschuss nach längerer Diskussion zunächst auf eine Bestandsaufnahme: Die Gemeindeverwaltung soll diejenigen rechtskräftigen Bebauungspläne entlang der Ortsdurchfahrt in den Isernhagener Altdörfern, die bislang nicht von der Gestaltungssatzung überplant sind, überprüfen und die Vorgaben den Regelungen der Gestaltungssatzung gegenüberstellen. In einem zweiten Schritt könnten dann laut Bauamtsleiterin Heike Uphoff die einzelnen Ortsräte sagen, welche Bereiche ihnen gestalterisch besonders am Herzen liegen. Diese könnten dann stärker geschützt werden, beispielsweise per Erhaltungssatzung. „Wir wollen keinen Denkmalschutz 2.0 schaffen, aber Neues gestalterisch lenken“, betonte Bätke. „Wir wollen die weißen Kuben nicht.“
Noch offen blieb in der Diskussion, wie Bauausschuss und Gemeindeverwaltung mit einer zweiten Forderung des CDU-Antrags umgehen werden: der Antwort auf die Frage, wie bei Neubauten eine zu starke Nachverdichtung auf Wohngrundstücken vermieden werden kann, was optisch ebenfalls nicht jedem gefällt. Tatsächlich seien Architekten heute sehr geschickt dabei, Flächen auszunutzen, formulierte es die Bauamtsleiterin. Einen Riegel vorschieben könne man dem ihrer Einschätzung nur durch Bebauungspläne – „ein riesiger Aufwand“.
Von Frank Walter