Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das Bürgerbegehren zum Rathausneubau sei entgegen dem Bescheid der Stadt rechtens gewesen, geht der Streit zwischen den Beteiligten weiter. Bürgermeister Uwe Sternbeck wehrt sich gegen den Vorwurf von Initiator Dirk Salzmann, die Stadt habe den Bürgern indirekt unterstellt, sie seien zu dumm, eine komplexere Frage zu entscheiden.
Der Anwalt der Stadt habe in der Verhandlung nur sagen wollen, dass Abwägungsentscheidungen eben nicht mit ja oder nein zu beantworten sind, wie es bei einem Bürgerentscheid erforderlich sei. Sternbeck meint überdies, aus seiner Sicht sei die juristische Qualität des Urteils noch zu bewerten. „Abschließend bleibt zu der populistischen Forderung nach einem Rücktritt festzustellen: Ich werde mich, als demokratisch gewählter amtierender Bürgermeister natürlich weiter meinen Aufgaben stellen“, sagt Sternbeck noch.
Salzmann seinerseits betont, das Gericht habe der Ablehnung des Begehrens im vollen Umfang widersprochen und die Stadt verurteilt, das Begehren für zulässig zu erklären. Uneins sind die Kontrahenten auch darüber, ob der von Salzmann angegebene Preis für den hypothetisch geplanten Kauf des Kaufhauses von zwei Millionen Euro falsch gewesen sei. Vor Gericht habe der Bürgermeister darauf verzichtet, seine Informationen zum Wert des Gebäudes darzulegen, sagt Salzmann. Sternbeck betont, er sei nicht dazu berechtigt, diese Zahl öffentlich zu nennen. Es hätte aber in der Macht des Gerichts gestanden, die Öffentlichkeit auszuschließen, um den Wert zu erfahren.
Sternbeck will am Montag mit dem zuständigen Verwaltungsausschuss klären, ob die Stadt Rechtsmittel einlegt, oder wann der Bürgerentscheid nun pflichtgemäß durchgeführt wird.
Von Kathrin Götze