Ein 32-Jähriger, der als Loverboy zwei junge Frauen in die Prostitution geführt und ausgebeutet hat, ist vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die 18. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Gittermann sprach Ali B. wegen Menschenhandels schuldig; vorausgegangen waren dem Urteil Verständigungsgespräche. Zugleich ordnete die Kammer die Einziehung von 175.000 Euro an – eine Vermögensabschöpfung der Beträge, die B. aus seinen Geschäften mit den Frauen kassiert hat. Der Haftbefehl wurde bereits während des Prozesses außer Vollzug gesetzt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der 32-Jährige mittels Zuhälterei rund 550.000 Euro erwirtschaftet hat. „Doch diese Zahl beruhte auf Hochrechnungen der Polizei, die nach den Aussagen meines Mandanten und mehrerer Zeuginnen angepasst werden mussten“, sagte sein Verteidiger Matthias Steppuhn.
Beiden Opfern hatte Ali B. eine gemeinsame Zukunft versprochen und ihr Verliebtsein ausgenutzt, beide soll er sich im Laufe der Jahre mit Versprechungen und Gewalt gefügig gemacht haben. Die Verteidigung hatte ins Feld geführt, dass die Frauen keineswegs immer seine willenlosen Werkzeuge gewesen seien, sondern ihr Gewerbe zumindest in Teilen selbst organisiert hätten – etwa einen fünfwöchigen Bordell-Aufenthalt in Dubai. Doch waren die Frauen, als sie sich mit B. anfreundeten, noch unter 21 Jahre alt – und damit ist im Zusammenhang mit Prostitution der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt.
Von Michael Zgoll