Ernst Augusts Verteidiger zogen am Donnerstag die Kompetenz des Gutachters Prof. Hans-Dieter Tröger, seit Januar emeritierter Leiter der MHH-Rechtsmedizin, massiv in Zweifel. Sie werfen ihm unter anderem vor, seine Rot-Grün-Sehschwäche verschwiegen zu haben. Wegen dieser Schwäche habe Tröger vor Gericht die Farbfotos von dem lädierten Oberkörper des Opfers „nicht als Sachverständiger, sondern nur als Zuschauer mit beeinträchtigtem Sehvermögen“ betrachten können, sagte Anwalt Hans Wolfgang Euler im Gericht. Der Chef der Rechtsmedizin der Berliner Charité, Professor Michael Tsokos, hält diesen Vorwurf auf Nachfrage der HAZ allerdings für „überzogen“.
Ernst August ist angeklagt, vor zehn Jahren auf der kenianischen Insel Lamu einen Diskobesitzer wegen Lärm- und Lichtbelästigung mit einer Waffe krankenhausreif geschlagen zu haben. Er bestreitet das und gibt an, seinem Opfer lediglich zwei Ohrfeigen verpasst zu haben. Tröger hat als Gutachter unter anderem zu der Frage Stellung genommen, inwiefern sich anhand der Fotos klären lasse, ob die abgebildeten Verletzungen durch Verwendung eines Werkzeuges hervorgerufen worden sein können. In einem früheren Prozess war er im Jahr 2004 zu dem Ergebnis gelangt, dass „keine vernünftigen Zweifel“ daran bestünden, dass einige Verletzungen „unter Benutzung eines Werkzeuges wie zum Beispiel eines Schlagringes verursacht worden sind“. Im nun neu aufgerollten Prozess relativierte er seine Ansicht, verwies auf die Schwierigkeit einer derartigen Begutachtung und schloss auch eine Selbstverletzung des Opfers nicht aus.
Trotz dieser für Ernst August erfreulichen Expertise haben seine Anwälte nun einen Befangenheitsantrag gegen Tröger gestellt. Anwalt Euler kritisierte unter anderem Fehler im Gutachten aus dem Jahr 2004, die der Rechtsmediziner erst auf Nachfrage korrigiert habe. Die Anwälte von Ernst August überbrachten dem Gericht am Donnerstag die Sorge des Prinzen, dass Tröger bei seiner Begutachtung „mehr die Prominenz des Falles und die wohlfeile Bestätigung der öffentlichen Vorverurteilung im Sinn hatte als professionelles und sachliches Vorgehen“.
Professor Tröger selbst sagte außerhalb der Verhandlung auf Anfrage, seine Sehschwäche sei bekannt, er habe sie nie verheimlicht. Tröger gilt seit Jahrzehnten als erfahrener Gutachter, tausende Leichen hat er in seiner Karriere obduziert.
Nach Ansicht von Professor Michael Tsokos von der Berliner Charité beeinträchtigt eine derartige Sehschwäche die Arbeit eines Rechtsmediziners nicht. Zudem arbeiteten Rechtsmediziner in der Regel im Team, sodass nicht ein Mediziner allein einen Fall beurteile. Auch sei die Farbgebung einer Verletzung niemals das einzige Kriterium bei ihrer Beurteilung. Selbst bei der Frage nach dem Alter einer Wunde komme es nach Ansicht anderer Experten eher auf die Gelbfärbung an. Deren Erkennen wiederum sei bei einer Rot-Grün-Schwäche nicht beeinträchtigt. Nun muss das Gericht über den Antrag der Verteidigung entscheiden. Der Staatsanwalt kommentierte ihn mit den Worten „eher ulkig“.
Der Prozess geht am kommenden Mittwoch weiter. Dann wird Caroline von Hannover als Zeugin vor Gericht erwartet. Trögers Rot-Grün-Schwäche dürfte dann wieder zur Nebensache werden.
„Bunte“: Prinz badet mit fremder Frau
Die Gerüchte gibt es seit Langem. Nun erscheinen Fotos. Und der Zeitpunkt könnte kaum schlechter sein. Kommenden Mittwoch soll Caroline Prinzessin von Hannover vor dem Landgericht Hildesheim für ihren Mann Ernst August aussagen. Jetzt stellt sich die Frage, ob sie das tatsächlich tun wird. Denn die „Bunte“ zeigt in ihrer aktuellen Ausgabe offenbar Ernst August beim Turteln mit einer Frau im Meer vor der thailändischen Ferieninsel Phuket. Die Frau auf dem Bild ist allerdings nicht seine Ehefrau.
Die Fotos sollen am 30. Dezember entstanden sein. Nach Angaben der „Bunten“ hat der 55-jährige Ernst August „seine schöne Begleiterin“ in aller Öffentlichkeit geküsst. Ende 30 bis Mitte 40 Jahre alt soll die Fremde sein. Caroline von Hannover, 52 Jahre alt, soll unterdessen mit den Kindern in der Schweiz Urlaub gemacht haben. Das Fürstenhaus hatte Gerüchte um Eheprobleme bislang stets dementiert. Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler wollte die Fotos am Donnerstag nicht kommentieren. Er rechnet damit, dass Caroline wie geplant vor Gericht erscheinen wird. Die Öffentlichkeit hatte bisher gehofft, dass sie dabei von ihrem Mann begleitet wird. Es wäre der erste gemeinsame Auftritt seit Juni vergangenen Jahres gewesen. Es ist fraglich, ob es dazu nun kommen
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