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Vor der Abstimmung

Feilschen um den Landtag

Dienstag wollen die Landtagsabgeordneten abstimmen, ob sie ihr Plenargebäude erneuern wollen und wenn ja, dann wie. Doch als wäre die Situation nicht schon kompliziert genug, kommt jetzt ein neues Problem hinzu.
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1Umstrittener Plenarsaal: Kostet sogar Nichtstun jetzt bei ihm Steuergeld?

Umstrittener Plenarsaal: Kostet sogar Nichtstun jetzt bei ihm Steuergeld?

© dpa

Das Finanzministerium behauptet nach Studium der Verträge des jüngsten Architektenwettbewerbs, dass Millionenkosten sogar dann anfallen könnten, wenn am Ende gar nicht gebaut wird oder nicht nach den Entwürfen des Wettbewerbssiegers. Die Architektenkammer allerdings, die das Verfahren fachlich betreut, beteuert, dass der Auslober sehr wohl darüber entscheiden darf, nach wessen Plänen er baut. Im Moment steht Aussage gegen Aussage – und keiner möchte die Position des anderen kommentieren.

Im Kern geht es darum, dass ein Teil der Abgeordneten einen Neubau nach Plänen des Wettbewerbssiegers Yi (Köln) will, ein anderer Teil lieber den zweitplatzierten Entwurf Gebhardt (Hamburg), der den denkmalgeschützten Plenarsaal weitgehend erhält – möglicherweise in Kombination mit Elementen des Wettbewerbssiegers von 2002, der sogar noch schonender mit der Bausubstanz umging. Der jetzt an die Öffentlichkeit lancierte Brief des Finanzministers Hartmut Möllring (CDU) an den „sehr geehrten Herrn Landtagspräsidenten“ Hermann Dinkla (CDU) ist geeignet, die Stimmung zugunsten des Erstplatzierten zu bringen. Denn er legt nahe, dass ansonsten hohe Kosten auf das Land zukommen.

Auch der Landtag als Nutzer des Gebäudes sei „an das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gebunden“, heißt es in dem Brief. Nur Kriterien, die sich „auf die erwartete fachliche Leistung“ des Planerbüros beziehen, könnten noch dazu führen, dass die Vergabeentscheidung nicht zugunsten des Erstplatzierten ausfällt. Gemeint sind zum Beispiel absehbare Probleme bei der Termin- oder Kostenkontrolle, Honorarfragen oder der Gesamteindruck des Büros. Kriterien hingegen, die schon vorher bekannt waren, dürften nicht mehr ausschlaggebend sein. Selbst wenn der Zweitplatzierte „ohne wichtigen Grund“ den Zuschlag erhalte, entstünden „geschätzte Kosten“ von einer Million Euro. Würde keiner beauftragt, könnten es 1,5 Millionen Euro werden – zuzüglich „Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens“ aller drei prämierten Büros. Das hat nun einen etwas anderen Zungenschlag als die Ankündigungen vor dem Wettbewerb, als suggeriert wurde, man lasse die Architekten nach den besten Lösungen suchen und sei dann ja frei in der Entscheidung.

Der Grünen-Abgeordnete Enno Hagenah, selbst Architekt, hat die Architektenkammer um eine Einschätzung gebeten. Die lautet völlig anders. Aus „der Beauftragung eines anderen Preisträgers als des ersten“ könne „kein Ersatzanspruch abgeleitet werden“, heißt es in der Stellungnahme. Nur wenn gar nicht gebaut werde, drohten Probleme. Im Landtagsstreit steht damit erneut Aussage gegen Aussage, wie schon vor einigen Wochen. Da war während der vertraulichen Jurysitzung behauptet worden, der Umbau des Plenarsaals nach dem Plan des Zweitplatzierten käme einem Abriss gleich, sodass das Denkmal kein Denkmal mehr sei und man dann ebenso gut neu bauen könne. Inzwischen gilt als belegt, dass dies eine Fehlinformation war.

[Conrad von Meding]

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