Südstadt. Der Angeklagte sei seit Jahrzehnten schwer alkoholabhängig und weise hirnorganische Schäden auf, sagte der Kammervorsitzende Patrick Gerberding zur Begründung: „Es gibt keine logische Erklärung für sein Handeln.“ Eine Unterbringung in der Psychiatrie sei jedoch „unverhältnismäßig“. Bei seinen Vorstrafen gehe es um „Bagatellkriminalität, die von der Allgemeinheit hinzunehmen ist. Diese rechtfertigen nicht, den Angeklagten bis an sein Lebensende zu verwahren.“ Der Vorfall habe zwar gravierende Folgen für das Paar gehabt, so der Richter. Aber er gehe davon aus, dass der Angeklagte eine solche Tat nicht wieder begehe.
Der Obdachlose bekam einen Betreuer zugewiesen, der ihn vorläufig in einer geschlossenen Klinik unterbringt. Auch die Staatsanwältin hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Nebenklageanwalt Holger Nitz bezweifelte, dass das Gericht ebenso milde entschieden hätte, wenn eine Frau das Opfer gewesen wäre.
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