Als Bürger sind wir zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet. Um wie viel mehr gilt das für das Land, das einen Verfassungsauftrag hat? Bei der Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Celle saß das Land Niedersachsen, vertreten durch Lars Augath, Referent im Kulturministerium, sowie den Rechtsanwalt Eckhard Baucks auf der Angeklagtenseite. Die Kläger, Testamentsvollstrecker der italienischen Industriellentochter Paola Modiano Ferrari di Valbona, vertrat der prominente Berliner Kunstanwalt Peter Raue.
Es ging um ein Meisterwerk des italienischen Rokokomalers Giovanni Battista Tiepolo (1696 –1770) mit dem Titel „Die Wunderheilung des zornigen Sohnes“ mit einem geschätzten Wert im hohen sechsstelligen Euro-Bereich. Seit Mitte der achtziger Jahre befindet es sich im Landesbesitz und hängt in der Landesgalerie Hannover.
Das Gemälde ist eine Vorstudie für ein Altarbild. Während der Altar in einer Kirche in Mestre nahe Venedig von Tiepolos Werkstatt gemalt wurde, stammt die kraftvoll komponierte Studie aus der Hand des Meisters – das macht das Bild so wertvoll. Zu sehen ist die wundersame Heilung eines jungen Mannes, der sich aus Buße die Hände abgehackt hat: nicht wegen Diebstahls, sondern weil er seine Mutter beleidigt hat.
Diebstahl jedoch ist bei dem Tiepolo im Spiel. Daran gibt es beim Oberlandesgericht keinen Zweifel. 1979 sei das Werk aus der Pariser Wohnung der Familie Modiano Ferrari di Valbona gestohlen worden. Vom Landesmuseum sei das lange Zeit bestritten worden, erklärte der Vorsitzende Richter Bernhard Heile am Donnerstag in Celle. Es sei der Verdacht vorgebracht worden, die jüdische Industriellentochter habe das Bild womöglich aus versicherungsbetrügerischer Absicht als gestohlen gemeldet. Das sei aber leicht zu widerlegen. Das Bild sei nicht versichert gewesen.
„Die Klägerseite macht Ihnen versuchten Prozessbetrug zum Vorwurf“, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die Angeklagten, „der Vorwurf des Versicherungsbetrugs erscheint mir allerdings auch nicht ganz ohne.“ Neben sich hatte der Richter einen 30 Zentimeter hohen Aktenstapel liegen; seit 2003 zieht sich das Verfahren nun schon hin. Am 11. Januar 2007 hat das Landgericht Hannover die Klage abgewiesen – mit der Begründung, der Kauf sei gutgläubig erfolgt. Doch die Kläger legten Berufung ein.
Die Argumentation des Landes habe sich seit Einreichung der Klage im Jahr 2003 – der Richter drückte sich betont vorsichtig aus – „gewandelt“. Seinen folgenden Ausführungen war zu entnehmen, dass über sieben Jahre hinweg offenbar Tatsachen verschleiert wurden. Eine angeblich seriöse Kunsthändlerin wurde erfunden, und man setzte auf Verzögerungstaktik – bis Zeugen starben. Auch die Klägerin ist inzwischen tot.
Das Land und das Museum hätten vor Gericht die Faktenlage, anders als gefordert, nicht „wahrheitsgemäß und vollständig“ dargelegt, kritisierte der Richter. Die Schweigefront brach im Dezember 2009. Namen wurden genannt, Zeugen konnten angehört werden, darunter ein gewisser Wolfgang Gäfgen, ein inzwischen über siebzigjähriger freischaffender Künstler aus Esslingen. Endlich wurde auch der ehemalige Oberkustos der Landesgalerie, Meinolf Trudzinski, vom Land als Zeuge benannt und konnte angehört werden (bei Zivilrechtsverfahren kann das Gericht nicht von sich aus Zeugen benennen). Trudzinski hatte das Geschäft angebahnt, als er noch Stipendiat am Landesmuseum war. Wenig später wurde er Oberkustos.
Nun weiß man, dass nicht Trudzinski, sondern Gäfgen das Werk nach Hannover gebracht hat: am Zoll vorbei zwischen zwei Buchdeckeln in einer Reisetasche. Gäfgen hatte Trudzinski auch auf das Werk aufmerksam gemacht. Es stand auf dem Kaminsims der Mutter seiner damaligen Verlobten, Madame Grati Baroni de Piqueras, der angeblichen Kunsthändlerin, die jedoch lediglich Kunstmalerin ist. Das Gericht hat sie unlängst schriftlich vernommen.
Nun weiß man: Madame Grati Baroni de Piqueras hatte Anfang der achtziger Jahre das Bild von einem gewissen Monsieur Girodeau gekauft, der es ersteigert haben soll. Sie kaufte es für 60.000 Francs und verkaufte es dann für eine Million Francs (328.000 Mark) nach Hannover – das war immer noch ein Schnäppchen.
Musste dem Oberkustos nicht klar sein, dass ein Tiepolo zu einem solchen Preis nur Hehlerware sein konnte? Die Vernehmung des Kustos habe ergeben, so der Richter, dass er damals keine näheren Fragen zur Provenienz des Bildes gestellt habe. „Es ist um das 16-Fache weiterverkauft worden“, betonte der Vorsitzende Richter. „Das ist ungefähr so, als ob ich um 10.000 Euro einem Zigeuner eine Geige abkaufe und dann bemerke: Oh, es ist eine Stradivari. Das Bild trägt zwar das Wort Wunder im Titel. Aber so ein Wunder war hier wohl nicht gemeint.“
Das Museum habe jahrelang behauptet, nicht zu wissen, wie das Bild nach Deutschland gekommen sei. „Doch es wusste es ganz genau“, stellte der Richter weiter fest. Gäfgen schmuggelte es. Den Flug nach Hamburg bezahlte Madame Grati Baroni de Piqueras. So gelangte das Werk am Zoll vorbei nach Hannover. Auch die damals noch fällige Einfuhrumsatzsteuer wurde gespart. Man konnte also denken, das Meisterwerk, das in Italien als besonders schützenswertes Kulturgut vermerkt ist, sei im deutschen Kunsthandel erworben worden. So brauchte man auch keine Ausfuhrpapiere. Lediglich eine schlampige Quittung ohne Briefkopf des Museums liege vor. Das Geld sei auf ein Luxemburger Konto überwiesen worden.
In der ersten Instanz sei es um die Frage gegangen, ob „leichte oder grobe Fahrlässigkeit“ vorgelegen habe, nun werde es darum gehen, „ob grobe Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz“ im Spiel gewesen sei, erklärte der Richter nach den Reden der Anwälte. Am 17. September wird das Oberlandesgericht Celle das Urteil verkünden.
Peter Raue sagte nach der Verhandlung, einen so ärgerlichen Fall der Verschleierung durch ein Land habe er in 40 Berufsjahren noch nicht erlebt. „Ich habe keinen Zweifel, dass die Familie irgendwann wieder im Besitz des Bildes ist.“
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