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„Absolutes Chaos“

Hannover und das Hartz-IV-Problem

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über neue Hartz-IV-Sätze könnte für die Region Hannover schon jetzt weitreichende Folgen haben.
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Künftig gibt es höhere Kinderregelsätze.

Künftig gibt es höhere Kinderregelsätze.

© dpa (Symbolbild)

Zwar bleibt die bisherige Regelung bis zur Änderung im kommenden Jahr bestehen, aber ab sofort können Hartz-IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch bisherige Zahlungen nicht gedeckt wird. „Das wird ein absolutes Chaos“, kommentierten am Dienstag hannoversche Sozialrechtler den Übergang zu dieser geplanten Härtefallregelung.

Die ohnehin schon überlasteten Jobcenter müssten sich auf eine Flut von Anträgen einstellen, zugleich herrsche große Unsicherheit darüber, wie damit umzugehen sei. „Die Jobcenter brauchen so schnell wie möglich vorläufige Regeln für die Übergangszeit“, sagt Sozialrechtlerin Sandra Stobbe, „sonst wird das eine uferlose Angelegenheit.“ Auch ihr Kollege Christian Bögner sieht einen „riesigen Verwaltungsaufwand“ auf Stadt und Region zukommen. Bögner rechnet jedoch damit, dass die Jobcenter die neuen Anträge bis zur Gesetzesänderung liegen lassen. Allerdings hätten die Betroffenen dann die Möglichkeit, ihre Ansprüche rückwirkend zum Datum der Antragstellung geltend zu machen – vorausgesetzt der Anspruch auf den besonderen Bedarf finde sich in der reformierten Gesetzgebung wieder.

Erwin Jordan, Aufsichtsratsvorsitzender der Jobcenter und Sozialdezernent der Region Hannover, begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Es ist natürlich positiv, dass es jetzt gut begründete Regeln zur Feststellung des Existenzminimums gibt, das nicht nach Gusto festgelegt werden kann“, sagte Jordan am Dienstag. Er rechne damit, dass der Bedarf für Kinder künftig differenzierter und vermutlich auch höher taxiert werde. Skeptischer äußerte sich der Sozialdezernent über den ebenfalls im Urteil formulierten Anspruch auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Kinder von Hartz-IV-Beziehern. Eine bessere Bildung lasse sich nicht über höhere Regelsätze definieren, sondern nur über eine Verbesserung des Bildungssystems, sagte Jordan. Deshalb unterstütze er alle Bemühungen, Kindern bedürftiger Eltern kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Musikschulen zu ermöglichen.

Die Möglichkeit, dass Kindern von Hartz-IV-Empfängern künftig auch Nachhilfeunterricht finanziert wird, wies Jordan zurück: „Man sollte in Schulen und Bildung, aber nicht zusätzlich in Nachhilfestunden investieren.“ Der Aufsichtsratsvorsitzende rechnet in den kommenden Monaten mit einheitlichen Vorgaben des Bundes und der kommunalen Spitzenverbände, nach denen die Jobcenter unter anderem auch mit den besonderen Bedarfen aller Hartz-IV-Empfänger umzugehen haben, die durch den bisherigen Regelsatz nicht gedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Zuzahlungen für Medikamente. „Solange ich die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegen habe, kann ich über das weitere Verfahren noch nichts sagen“, sagte Jordan.

In der Region Hannover erhalten rund 116.000 Menschen Arbeitslosengeld II, darunter sind 28.000 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, die Sozialgeld als „nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige“ bekommen. „Wir wissen noch nicht, ob es die gleiche Altersstaffel für Kinder und Jugendliche auch weiterhin geben wird“, sagte Jobcenter-Sprecherin Stefanie Heldermann. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Von einem guten Tag für die Sozialpolitik und für arme Familien sprach gestern Diakoniepastor Hans-Martin Joost. „Ich bin froh darüber, dass der Politik ein paar wichtige Sätze ins soziale Stammbuch geschrieben wurden“, sagte Joost. „Höhere Kinderregelsätze allein lösen nicht die gravierenden Mängel der derzeitigen Familienförderung“, sagte Axel Plaue, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Hannover. Er bezeichnete das bisherige System als sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent. Das hannoversche Sozialgericht bezeichnete es als wesentlich, dass die Bundesverfassungsrichter die Höhe der Hartz-IV-Sätze nicht grundsätzlich infrage gestellt haben, sondern nur die Methode zu deren Errechnung. „Damit ist viel Licht ins Dunkel gebracht worden“, sagte Sozialrichterin Susanne Löffler.

Die geplante Härtefallregelung schließe darüber hinaus eine wesentliche Lücke. Bisher sei beispielsweise immer streitig gewesen, ob Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf Zahlungen für regelmäßig einzunehmende Medikamente haben. Von den 11.600 Verfahren, die beim Sozialgericht in der Calenberger Esplanade anhängig sind, betreffen gut die Hälfte die Hartz-IV-Gesetze.

Sonja Fröhlich
Veronika Thomas


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