Auf der Rolltreppe zur U-Bahn-Station glitt der Kinderwagen aus der Hand.
Zu dem Vorfall war es gekommen, als die 26-jährige Mutter am Mittwochabend gegen 20.40 Uhr mit dem Kinderwagen eine Stadtbahn in Richtung Langenhagen erreichen wollte. Am Abgang zur U-Bahnstation schob sie den Kinderwagen auf die Rolltreppe, kurz darauf entglitt die Karre der schwer alkoholisierten Frau jedoch aus den Händen. Die Mutter sah ihr Kind samt Wagen nach unten fallen – das irritierte sie jedoch offenbar wenig. Auf dem Bahnsteig befreite sie ihren Sohn aus dem umgestürzten Wagen und ließ das Kind frei umherlaufen. Als das Kleinkind neugierig die Bahnsteigkante erforschte und mehrfach ins Gleisbett zu fallen drohte, griffen zwei Zeugen schließlich ein und sprachen die Frau an. Angesichts des kritischen Zustands der jungen Mutter informierte ein 52-jähriger Mitarbeiter einer Reinigungsfirma die Polizei.
Die Beamten veranlassten eine ärztliche Untersuchung des Kleinkindes in einem Krankenhaus. Dort stellten die Ärzte keinerlei äußerliche Verletzungen fest. Unterdessen musste sich die Mutter einem Alkoholtest unterziehen. Nach Angaben der Polizei hatte die Frau 1,96 Promille im Blut und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Sie muss sich nun wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verantworten; ihren Sohn bekam sie zunächst nicht wieder anvertraut. Das Kind kam am Mittwochabend in die Obhut des Jugendamts.
Stadtsprecherin Konstanze Kalmus betonte am Mittwoch, dass die Stadt sich im Interesse der betroffenen Kinder nicht zu Einzelschicksalen äußere. Wo der Junge sich derzeit aufhält und ob er womöglich bereits wieder von seiner alleinerziehenden Mutter betreut wird, wollte die Stadtsprecherin nicht sagen. „Das Jugendamt steht in Kontakt mit der Familie.“
Über das weitere Verfahren wird nach Auskunft der Stadtsprecherin in den kommenden Tagen entschieden. „Es gibt keinen Regelfall, keine vorgegebene Vorgehensweise. Das Jugendamt sucht stets nach einer individuellen Lösung, die zur jeweiligen Familie passt und das Wohl des Kindes sicherstellt“, sagte Kalmus. Üblicherweise müsse in einem solchen Fall darüber entschieden werden, ob das Kind in seinem Familienumfeld bleiben kann oder einer Pflegefamilie anvertraut werden muss.