Das Karstadt Heim- und Technikhaus in der Großen Packhofstraße wird am Sonnabend geschlossen.
Nach einem Bericht des „Handelsblatt“ hat sich Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg dafür eine Frist bis zum 31. Mai gesetzt. Dieses Datum soll den Gläubigern auch im Insolvenzplan zugesichert werden, den Görg Anfang nächster Woche beim Amtsgericht Essen vorlegen will.
Nach wie vor sollen sechs Interessenten im Gespräch sein, darunter sowohl Finanzinvestoren als auch potenzielle Käufer aus dem Einzelhandel. Der Karstadt-Gesamtbetriebsrat war laut einem Rundbrief vom Mittwoch bisher zwar von einem Abschluss der Verkaufsverhandlungen bis Ende April ausgegangen. Doch entscheidend sei, dass nun überhaupt ein festes zeitliches Ziel für die Übergabe der Warenhauskette an einen Investor seitens der Insolvenzverwaltung öffentlich genannt worden sei, sagt der hannoversche Betriebsratschef Rolf Stenzel, der auch im Gesamtbetriebsrat sitzt. „Das ist ein positives Zeichen“, meint Stenzel. Allerdings, das betont er auch, sei es „ureigene Aufgabe“ des Insolvenzverwalters, den Gläubigern klare strategische und zeitliche Zusagen zu machen.
Wichtiges Etappenziel aus Sicht der Arbeitnehmer sei es, dass der Insolvenzplan jetzt feststehe, sagt Stenzel. Durch die darin unter anderem vorgesehene Transfergesellschaft sei den von Kündigungen betroffenen Karstadt-Mitarbeitern eine Perspektive gegeben. In der Gesellschaft könnten sie bei 66 Prozent oder 73 Prozent des letzten Nettogehaltes für mindestens fünf Monate weiterbeschäftigt und qualifiziert werden. Die Gläubigerversammlung, deren Zusammenkunft für Mitte April erwartet wird, muss dem jedoch zunächst noch zustimmen. „Wir sind noch nicht über den Berg“, warnt Stenzel. Das gelte auch im Hinblick auf die Verkaufsverhandlungen mit möglichen Investoren.
Derweil gehen – wie berichtet – zehn der hannoverschen Karstadt-Beschäftigen, denen gekündigt wurde, vor dem Arbeitsgericht dagegen vor. Diese Anzahl sei angesichts der Gesamtzahl der Kündigungen vergleichsweise gering, sagt Direktor Kilian Wucherpfennig. „Das hängt vermutlich mit der Perspektive der Transfergesellschaft zusammen.“ Zudem verbessere sich während eines Insolvenzverfahrens die Kündigungsmöglichkeit für die Arbeitgeberseite. In diesem Fall müsse der Arbeitnehmer den Nachweis führen, dass die Kündigung nicht statthaft war.