Hannover. Die Folge ist, dass er sich Anfang Dezember wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug vor dem Amtsgericht verantworten muss.
Nach Angaben der Üstra hat der GVH gar keine eigenen Dienstausweise, weil er auch keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgaben werden von Beschäftigten der Üstra und der RegioBus miterledigt. Mitarbeiterausweise der Üstra wiederum berechtigen nicht zur kostenlosen Fahrt in Bussen und Bahnen. Dafür ist eine sogenannte Freifahrtberechtigung erforderlich, die das Unternehmen ausstellt und die einmal jährlich erneuert werden muss.
Der Mann wird als einer der kurioseren Fälle in der Schwarzfahrerstatistik der Üstra auftauchen. Das Unternehmen kontrolliert seit einigen Jahren sehr umfangreich. Im Jahr 2010 zahlten mehr als 74 000 Personen das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro, das fällig wird, wenn jemand keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann. Seit 2009 gehen die Zahlen leicht zurück. Für das laufende Jahr sei damit ebenfalls zu rechnen, erklärt die Üstra, kann aber noch keine aktuellen Daten vorlegen.
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