Mehrere Pannen der hannoverschen Friedhofsverwaltung veranlassen eine hannoversche Familie zu der Sorge, die Stadt könnte drei Urnen aus dem Familiengrab auf dem städtischen Friedhof in Lahe unwiederbringlich beschädigt haben. Die Verwaltung weist diesen Vorwurf zwar vehement von sich, hat allerdings bisher wenig getan, um ihn zu entkräften. „Wir sind vom Vorgehen der Stadt geschockt und entsetzt“, sagt Wiebke Assmus. Die Urnen enthalten die sterblichen Überreste ihrer Eltern und ihres im Alter von neun Jahren verstorbenen Neffen.
Im Oktober mussten Assmus und ihre Schwester Heide feststellen, dass das Urnengrab der Familie auf dem Laher Friedhof eingeebnet war, obwohl die Nutzungsrechte bis Ende 2020 laufen. Auf ihre Anfrage hin entschuldigte sich die zuständige Abteilung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün bei Frau Assmus und teilte mit, die Grabanlage sei „ungerechtfertigt entfernt“ worden. Durch wen, könne man nicht mehr nachvollziehen.
In dem Schreiben versprach das Friedhofsamt, die Grabanlage „aus Kulanz“ wieder herzurichten – und zwar nach den Wünschen der Hinterbliebenen. Wiebke Assmus aber wollte vor allem eines wissen: Ob die drei Urnen aus Stahl und Marmor noch an Ort und Stelle seien. Telefonisch vereinbarte sie für ihre in Frankreich lebende Schwester einen Ortstermin mit der Verwaltung. Dort könne per Spatenstich so weit ins Erdreich vorgedrungen werden, dass zumindest die Deckel der Urnen zu sehen seien, versprach ein Mitarbeiter.
Als Assmus’ Schwester Heide jedoch zum vereinbarten Termin am Grab erschien, hatte die Friedhofsverwaltung die Herrichtung des Grabes bereits erledigt. Man habe damit, teilte die Stadt später in einem weiteren Brief mit, den Ärger der Familie mildern wollen. Der Familie indes drängt sich der Verdacht auf, die Stadt habe etwas vertuscht. Denn noch etwas verlief anders als abgesprochen: Die städtischen Mitarbeiter wollten sich nun nicht mehr per „Abgrabung“ vom Vorhandensein der Urnen überzeugen. Der Grund: Das Öffnen eines Grabes sei rechtlich nicht zulässig. Das stimmt zwar, allerdings heißt es in der hannoverschen Friedhofssatzung: „Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung.“ Im Schreiben des Umweltamtes an Frau Assmus bleibt diese Möglichkeit unerwähnt. Stadtsprecher Klaus Helmer bedauert das im Nachhinein: „Die Kollegen hätten die Familie beraten können, wie man an so eine Anordnung kommt.“
Statt also das Grab zu öffnen, schritten die drei Stadtmitarbeiter beim Ortstermin in Lahe zu einer sogenannten Sondierung. „Die Angestellten standen verlegen da mit einem langen Eisenstab, steckten ihn einige Male zwischen die Bepflanzung und behaupteten, mit diesem die Urnen zu fühlen“, berichtet Assmus’ Schwester Heide aus dem fernen Frankreich. Der eigenartige Ortstermin in Lahe lässt die Schwestern daran zweifeln, dass in dem Grab noch irgend etwas liegt – auch wenn die Stadt beteuert, die Urnen seien noch in der Erde.
Also forderte Assmus von der Stadt zumindest die Herausgabe der Urne ihres Neffen, damit ihre Schwester diese in Frankreich beisetzen könne. Auch dies sei nach geltendem Recht nicht zulässig, teilte die Stadt schriftlich mit. Dieses Mal, ohne Paragraf 12, Absatz 4 a der Friedhofssatzung zu erwähnen, in dem es um Umbettungen geht. Diese seien möglich, „wenn eine Begründung vorliegt, aus der das besondere Interesse an einer Umbettung hervorgeht“, heißt es da. Stadtsprecher Helmer entschuldigt sich auf dafür: „Wir bedauern, dass nicht darauf hingewiesen worden ist, dass man umbetten kann. Dabei wären wir natürlich auch behilflich.“ Wiebke Assmus und ihre Schwester sind des Streits müde. „Wer arbeitet, macht eben auch mal einen Fehler“, sagt Assmus. „Aber wir fühlen uns von der Stadt veräppelt.“
SN-Online.de Anmeldung
