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Friedrichswall

Todesfahrt in Hannover: Motorrad hatte 100 auf Tacho


Todesfahrt auf dem Friedrichswall in Hannover: Das Motorrad hatte mindestens Tempo 100 auf dem Tacho. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig: Trifft den getöteten Fußgänger juristisch eine Mitschuld?
Der Friedrichswall am Dienstagmorgen: Polizisten sichern die Unfallstelle.

Der Friedrichswall am Dienstagmorgen: Polizisten sichern die Unfallstelle.

© Michael Thomas

Der 44-jährige Motorradfahrer, der am Dienstag auf dem Friedrichswall einen Fußgänger in eine tödliche Kollision verwickelt hat, war mit einer Geschwindigkeit von weit mehr als 100 Stundenkilometern unterwegs. Das haben nach HAZ-Informationen erste Untersuchungen der Spuren am Unfallort ergeben. Derzeit glauben die Experten, dass der Hondafahrer etwa mit Tempo 120 unterwegs gewesen ist. Zeugenangaben zufolge war der 44-Jährige mit einem anderen Kradfahrer um die Wette gefahren und hatte dabei den tödlichen Unfall verursacht. Er kann nach Angaben der Polizei wegen seiner schweren Verletzungen in dieser Woche wohl nicht mehr zum Unfallhergang befragt werden.

Vom zweiten Motorradfahrer fehlt weiter jede Spur. Die Polizei wertet Aufnahmen von Verkehrsüberwachungskameras an der Strecke aus. Sie hofft, so die Identität des Flüchtigen herauszufinden. Unklar ist aber, ob die Qualität der Aufzeichnungen reicht, um etwa das Nummernschild entziffern zu können. „Die Kameras sollen eher das gesamte Verkehrsgeschehen einfangen und sind nicht für Nahaufnahmen gedacht“, sagt eine Polizeisprecherin. Unternehmen wie etwa die Nord/LB, die ihren Firmensitz an der Strecke haben und ihre Gebäude separat überwachen lassen, können die Polizei bei der Suche nach dem Motorradfahrer nicht unterstützen. „Wir dürfen den Straßenbereich nicht filmen, das verbietet der Datenschutz, deshalb sind unsere Kameras nur auf unser Gebäude gerichtet“, sagt Sprecher Jan-Peter Hinrichs.

Fraglich ist nach wie vor, ob den getöteten 81-Jährigen eventuell sogar eine Mitschuld an dem Unfall trifft. Grundsätzlich, so steht es in Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung, begeht jeder Fußgänger eine Ordnungswidrigkeit, der eine Straße nicht an der vorgesehenen Stelle betritt oder nicht auf den Verkehr achtet. Statt die dreispurige Straße zu überqueren, hätte der Rentner möglicherweise die Unterführung unter dem Friedrichswall oder die etwa 100 Meter entfernten Ampel an der Culemannstraße nutzen müssen. Das könnte die Schuld des Motorradfahrers reduzieren. Genaueres wird wohl ein Gericht klären müssen.

Derweil kommt aus der Kommunalpolitik die Forderung nach mehr Tempokontrollen. Der Friedrichswall werde wegen seiner Breite zum Rasen genutzt, deshalb müsse dort häufiger geblitzt werden, fordert SPD-Ratsfraktionsvize Thomas Hermann. Zudem könnte der Unfall Überlegungen befeuern, den Friedrichswall um zwei Fahrspuren zu verjüngen. Einem Siegerentwurf aus dem Stadtdialog City 2020 zufolge soll der Fußgängertunnel zugeschüttet und oberirdisch eine Fußgängerfurt angelegt werden. Der Rat hat darüber aber noch nicht entschieden.

„Schwarzer Tag“: Neben dem Unfall auf dem Friedrichswall hatte sich die Polizei am Dienstag mit der Aufklärung zweier weiterer tödlicher Verkehrsunfälle beschäftigen müssen. Auf der Podbielskistraße wurde ein 83-Jähriger von einem Opel erfasst und tödlich verletzt. Zuvor war eine 49-jährige Beifahrerin auf der Autobahn 7 bei Berkhof gestorben. „Ein derart schwarzer Tag ist zum Glück selten“, sagte Kai-Oliver Apel vom Verkehrsunfalldienst der hannoverschen Polizei. Zuletzt habe sich vor gut zehn Jahren eine ähnlich schlimme Unfallserie ereignet.

Tobias Morchner und Conrad von Meding

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