Der Mann, der dem Rittergut Bennigsen dazu verhalf, dass es eine gestohlene Stradivari zurückbekam, hat die Stimme eines Baritons. „Ich bin seit 30 Jahren im Geschäft – aber so etwas ist mir noch nie passiert“, schimpfte er gestern mit tiefer Stimme im Saal 2L1 des Landgerichts. Dort klagt der Mann aus Süddeutschland gegen die Polizeidirektion Hannover. Er verlangt 150.000 Euro, weil er den entscheidenden Deal einfädelte, mit dem die Geige und weiteres Diebesgut im Wert von insgesamt drei Millionen Euro wiederbeschafft werden konnte. Damit beruft er sich auf eine Tarifordnung zur Bezahlung von V-Leuten – fünf Prozent des Diebesguts sollen ihm zustehen. Die Vertreter der Behörde argumentieren dagegen, dass die Regelung unverbindlich und im Fall des Klägers nicht anzuwenden sei.
Der spektakuläre Diebstahl ereignet sich im Oktober 2008. An einem Freitagabend dringen die Täter durch ein Fenster im Erdgeschoss in das „Wasserschloss“, ein frei stehendes Herrenhaus auf dem Grundstück der Adelsfamilie und plündern es aus. Die Einbrecher erbeuten Familienschmuck, Silberbesteck, teures Porzellan, eine Ordensammlung, Leuchter, Gemälde sowie Musikinstrumente, darunter die wertvolle Stradivari-Geige von Jeanne Christée, der Frau von Roderic von Bennigsen.
Weltweit fahndet die hannoversche Polizei nach den Tätern und den Kunstgegenständen – ohne Erfolg. Wie sich herausstellt, hat die Beute Hannover nie verlassen. Im Sommer 2009 meldet sich der verdeckte Ermittler – ein Kenner der Kunst- und Musikszene – bei der Polizei. Ihm sei die Stradivari zum Kauf angeboten worden. Mithilfe des Tippgebers gelingt es den Beamten, die Täter aus Hannover zu fassen: Der Mann verhandelt mit den Hehlern und vereinbart zum Schein ein Geschäft – 500.000 Euro bietet er für die Wertgegenstände. Die Hehler gehen darauf ein, obwohl allein die Stradivari aus dem Jahr 1721 weit mehr als eine Million Euro wert sein soll. Als sie die Beute für die Übergabe in Linden in ihren Transporter laden, schlägt das SEK zu und nimmt zwei Täter fest. Die Familie von Bennigsen erklärt sich „überglücklich“, dass die Stradivari wieder aufgetaucht ist.
„Der Besitzer hat sich gefreut, alle haben sich gefreut, nur ich war der Dumme“, erboste sich der Schattenmann gestern. Hätte er gewusst, dass die Ermittler ihn nicht entlohnen würden, hätte er die Stradivari kaputt gehauen, sagte er. Der Mann ist eine auffällige Erscheinung, er trug einen dunkelblauen Anzug, Stiefel mit Steinen und Stickerei, die schütteren schwarzen Haare hatte er im Nacken zu einem Zopf gebunden. Zwei Personenschützer begleiteten ihn in den Gerichtssaal. Der Mann wollte weder seinen Namen in der Öffentlichkeit nennen noch sein Alter oder seine Ausbildung.
Mehrmals sei er für die Polizei in Süddeutschland als V-Mann tätig gewesen, um gestohlenes Diebesgut wieder zu beschaffen. Immer sei er für die Dienste entlohnt worden: „Da musste ich gar nicht nach fragen.“ Sein Anwalt Jens Becker-Platen sagte: „Mein Mandant ist aus allen Wolken gefallen, als er hörte, dass er nichts bekommen soll.“ Wobei „nichts“ nicht ganz den Tatsachen entspricht: Von der Hamburg-Mannheimer, bei der das Instrument gegen Diebstahl versichert war, kassierte der Mann eine Belohnung von 160.000 Euro. „Riskieren Sie Ihr Leben dafür? Ich nicht“, sagte der Kläger gestern. Er werde noch immer bedroht. Zudem sei er nach seiner Enttarnung als V-Mann für die Polizei verbrannt.
Die Behörde will den Mann aber nicht konkret als V-Mann beauftragt haben. Die Beamten hätten ihm erklärt, dass sie ihm bei den Ermittlungen nicht den Schutz seiner Identität zusichern könnten. So habe für ihn klar sein müssen, dass er nicht als V-Mann, sondern nur als Zeuge im Einsatz war, sagte der Jurist der Polizei, Norbert Joachim. Für diesen Einsatz gelte die Vergütungsregelung nicht. Dass er „mehr gemacht habe, als ein Staatsbürger tun muss“, sah auch Richter Thomas Harke so.
Die Frage sei, ob der Tippgeber mit einem Honorar rechnen konnte. In einem Gespräch mit der Polizei hatte er laut einem Protokoll erklärt, dass es ihm um die Belohnung gehe. Der Vertreter der Polizei bedankte sich bei dem Kläger im Gerichtssaal zwar ausdrücklich mit einem Händedruck, beim Thema Bezahlung zeigte er sich aber kompromisslos: „Das sind Steuergelder.“
Der Zivilgericht hat seine Entscheidung für den 7. April angekündigt.
Sonja Fröhlich
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