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Daten-Weitergabe

Bankdaten-Abkommen „Swift“ tritt in Kraft


Das lange umstrittene „Swift“-Abkommen, welches den amerikanischen Geheimdiensten erlaubt, bei der Fahndung nach internationalen Terroristen auch Überweisungen von europäischen Bankkunden zu prüfen, tritt am Sonntag in Kraft.
Überweisungen für Internet-Käufe oder ans Reisebüro in Übersee - solch private Daten von EU-Bürgern dürfen vom 1. August an wieder von US-Fahndern überprüft werden.

Überweisungen für Internet-Käufe oder ans Reisebüro in Übersee - solch private Daten von EU-Bürgern dürfen vom 1. August an wieder von US-Fahndern überprüft werden.

© dpa (Archiv)

Das lange umstrittene „Swift“-Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA tritt am Sonntag in Kraft. Der internationale Vertrag zwischen der EU und den USA erlaubt amerikanischen Geheimdiensten, bei der Fahndung nach internationalen Terroristen auch Überweisungen von europäischen Bankkunden zu prüfen. Betroffen sind allerdings nur Geldtransfers ins Nicht-EU-Ausland, keine innereuropäischen Überweisungen. Auf diese Weise wollen die Fahnder die Finanzquellen von Terrornetzwerken aufdecken.

Das Europaparlament hatte eine erste Fassung des Abkommens im Februar wegen Bedenken beim Datenschutz abgelehnt. Nachdem der Text nachgebessert wurde, stimmte das Parlament Anfang Juli zu. So werden Anfragen der Amerikaner jetzt von der Europäischen Polizeibehörde Europol kontrolliert. Datenschützer kritisieren aber, dass ganze Datenpakete in die USA geschickt werden, in denen auch die Daten von Bürgern enthalten sind, gegen die keinerlei Verdacht besteht. Auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren stößt auf Kritik. Der Vertrag gilt fünf Jahre.

dpa

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