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Bundesverfassungsgericht

Hartz IV muss neu berechnet werden

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben zum zweiten Mal der Hartz-IV-Reform gravierende Mängel bescheinigt: Das Gericht gab der Bundesregierung am Dienstag in seinem Urteil auf, bis zum Jahresende die Leistungen für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu zu fassen und für Kinder grundsätzlich neu zu berechnen.

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„Sätze nicht verfassungsgemäß ermittelt“: Gerichtspräsident Papier und Kollegen gestern in Karlsruhe.

„Sätze nicht verfassungsgemäß ermittelt“: Gerichtspräsident Papier und Kollegen gestern in Karlsruhe.

© dpa

Die Höhe der Hartz-IV-Sätze wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings nicht beanstandet. Kinder können aber wohl mit einer stärkeren Unterstützung für den Schulbedarf rechnen.

In der mündlichen Urteilsbegründung sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. Insbesondere die pauschale Kürzung der Sätze für Kinder um bis zu 40 Prozent gegenüber den Erwachsenen sei nicht verfassungsgemäß. Die Ermittlung eines spezifischen Bedarfs für Kinder und Jugendliche sei unterlassen worden.

Die Bundesregierung sagte eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze zu, ließ aber offen, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II nun generell höhere Leistungen erwarten können. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen setzte eine Expertengruppe ein und stellte höhere Leistungen für die Bildung von von Hartz IV betroffenen Kindern in Aussicht. Statt höherer Regelsätze seien aber auch Sachleistungen wie Schulranzen oder Füller denkbar. Unterschiedlich bewerten die Bundestagsparteien die Kosten, die sich aus der Umsetzung des Urteils ergeben. Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger erwartet von der nun notwendigen Hartz-IV-Reform keine weitreichenden finanziellen Auswirkungen. CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich hob hingegen hervor: „Bei Kindern und Jugendlichen werden wir drauflegen müssen.“ Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, sprach von zehn Milliarden Euro zusätzlicher Kosten.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erklärte, das Urteil sei nicht unerwartet gekommen. Die Frist, in der der Gesetzgeber die Vorgaben umsetzen müsse, sei allerdings „zeitlich anspruchsvoll“. SPD-Vizeparteichefin Manuela Schwesig forderte die Bundesregierung auf, zügig eigenständige Regelsätze für Kinder und kinderspezifische Einmalleistungen zu schaffen. Während die FDP den Spielraum für Steuersenkungen nicht eingeschränkt sieht, verwies die CSU darauf, dass Steuersenkungen schwieriger würden. FDP-Generalsekretär Christian Lindner erinnerte an die Forderung der Liberalen nach einem Bürgergeld. „Das Urteil beweist, dass das bisherige System willkürlich, bürokratisch und total verkorkst ist“, sagte Lindner dieser Zeitung. „Daher ist im Koalitionsvertrag auch festgelegt, die Einführung des Bürgergeldes zu prüfen.“

Sozialverbände, Kirchen und Gewerkschaften begrüßten das Urteil und forderten eine schnelle Anhebung der Sätze. Die Bundesagentur für Arbeit verwies darauf, dass nach einer Neufestlegung der Regelleistung die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst würden. Eine neue Antragstellung sei nicht erforderlich.

Gabi Stief
Alexander Dahl


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