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Verdacht der Vorteilsannahme

LKA-Bericht entlastet Christian Wulff

Von Klaus Wallbaum

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff kann darauf hoffen, dass er nicht wegen des Verdachts der Vorteilsannahme angeklagt wird. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ und bezieht sich dabei auf einen internen Bericht des Landeskriminalamtes (LKA) zu den Vorwürfen gegen Wulff.
Foto: Für eine Anklage gegen Christian Wulff wegen Vorteilsannahme gibt es offenbar keine hinreichende Grundlage.

Für eine Anklage gegen Christian Wulff wegen Vorteilsannahme gibt es offenbar keine hinreichende Grundlage.

© dpa

Berlin/Hannover. Die Staatsanwaltschaft reagierte darauf am Sonntag jedoch zurückhaltend und erklärte, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Anwälte von Wulff und dem Filmunternehmer David Groenewold hatten um eine Frist zur Stellungnahme gebeten, die noch nicht abgelaufen ist.

Wulff war die Annahme von Geschenken des Filmunternehmers vorgeworfen worden. Das ist verboten, wenn diese nicht auf einer privaten Freundschaft beruhen, sondern mit dem damaligen Amt Wulffs als Ministerpräsidenten zu tun haben. Wulff hatte sich als Regierungschef Niedersachsens mehrfach für Groenewold eingesetzt, eines der Unternehmen des Managers hatte eine Landesbürgschaft erhalten. Der Verdacht der Vorteilsannahme kam auf, weil Wulff sich teilweise auf Kosten Groenewolds in einem Münchener Hotel sowie auf Sylt aufhielt. Wulff gab an, das Geld später bar erstattet zu haben. Daran hatten die Ermittler Zweifel. Offenbar hatte aber Wulffs Schwiegermutter Inge Körner ausgesagt, das Bargeld ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn zur freien Verfügung gegeben zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat den Bericht der „Bild am Sonntag“ jedoch ausdrücklich nicht bestätigt. Im Januar wird allgemein nicht mehr damit gerechnet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Wulff abgeschlossen wird.

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