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Tod des Flüchtlings in Abschiebehaft

Ministerium
 kann keine
 Fehler erkennen

Von Karl Doeleke

Vor dem Suizid des Flüchtlings in der Abschiebehaft Anfang Juli in Langenhagen hat es aus Sicht des Innenministeriums keine Behördenfehler gegeben. Auch die Verhaftung des 58-Jährigen in der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg sei rechtens gewesen, erklärte am Freitag ein Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann.

Nach einer ersten Untersuchung habe es „keine Hinweise auf Versäumnisse gegeben“.

Der Flüchtlingsrat hatte in der vergangenen Woche schwere Anschuldigungen gegenüber der Ausländerbehörde des Landkreises Harburg und der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) des Landes erhoben.

Demnach sollte Slawik C., der bei seiner Einreise angegeben hatte, aus Aserbaidschan zu stammen, wissentlich in ein falsches Land abgeschoben werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte davor gewarnt, dass es sich bei Slawik C. nicht um jenen Mann handelt, den Interpol als Slavik K. aus Armenien identifiziert hatte. Dennoch beauftragte der Kreis Harburg die ZAAB, ein Passersatzpapier aus Armenien zu besorgen. Im Mai übermittelte die Botschaft der Kaukasusrepublik ein solches Papier, in dem allerdings eigene Angaben Slawik C.s zu Geburtstag und Geburtsort mit den abweichenden Informationen von Interpol vermengt sind. Nach Angaben von Paul Middelbeck, Referatsleiter Ausländer- und Asylrecht im Innenministerium, hätten die armenischen Behörden den Flüchtling eindeutig als eigenen Staatsbürger identifiziert. Deutsche Behörden hätten keine Möglichkeit, die Plausibilität der Identitätsermittlung eines anderen Staates zu prüfen.

Grüne und Linke wollen sich mit der Erklärung nicht zufriedengeben. Sie forderten am Freitag weitere Aufklärung im Landtag. „Der Kern des Vorwurfs ist nicht ausgeräumt“, sagte Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel. Auch Pia Zimmermann von der Linksfraktion ist unzufrieden: „Unsere Fragen sind nicht beantwortet.“

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