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Gefährliche Körperverletzung

Weiteres Verfahren gegen TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann

Gegen den TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock bestätigte am Sonnabend einen Bericht des Münchner Magazins „Focus“, nach dem die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
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TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann

TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann

© ap

Kachelmann soll dem Magazin zufolge schon vor Jahren eine Frau in ihrer Wohnung geschlagen haben.

Im „Spiegel“ räumte der 52-Jährige, der am Donnerstag aus monatelanger Untersuchungshaft entlassen worden war, Fehler in einer anderen früheren Partnerschaft ein. „Diese Beziehung lief länger, als ich es hätte zulassen sollen. Dadurch habe ich diese Frau in einer Weise gekränkt, die ich in der Nachschau nur bedauern kann.“

Kachelmann war am 20. März verhaftet worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Haftbefehl gegen den Schweizer am vergangenen Donnerstag aufgehoben. Vom 6. September an muss sich der Moderator vor dem Landgericht Mannheim verantworten, weil er Anfang Februar eine seiner früheren Freundinnen zum Sex gezwungen haben soll. Kachelmann bestritt im „Spiegel“ abermals, die Frau vergewaltigt zu haben.

Anwalt Birkenstock bestätigte die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und erklärte, dass das Verfahren bereits vor der Anklageerhebung wegen Vergewaltigung eingeleitet worden sei. Die Staatsanwaltschaft Mannheim war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Birkenstock sagte: „Der Ersatzvorwurf aus dem Jahr 2000 wird von uns nicht kommentiert.“ Der Fall habe auch dem Oberlandesgericht Karlsruhe vorgelegen, als dieses am Donnerstag den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufhob.

Laut „Focus“ handelte es sich nicht um einen Fall aus dem Jahr 2000, sondern 2001. Eine Frau habe sich per E-Mail beim Amtsgericht Mannheim gemeldet und angegeben, eine Affäre mit Kachelmann gehabt zu haben, in deren Verlauf es zu den Schlägen gekommen sein soll.

Zur öffentlichen Diskussion über sein Privatleben sagte Kachelmann dem „Spiegel“: „Ich habe in meinem Leben ganz sicher nicht alles richtig gemacht. Und ich habe auch nicht in jeder Phase meines Lebens monogam gelebt. Aber deswegen habe ich keine Straftat begangen.“

Der Fernsehmoderator fordert wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vom Springer-Verlag Schmerzensgeld in Millionenhöhe. „Wir können bestätigen, dass es Forderungen gibt, die sich etwa auf zwei Millionen Euro summieren“, bestätigte Tobias Fröhlich, Sprecher der Bild-Gruppe am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Einzelheiten nannte er nicht. Der Verlag weise die Forderungen aber allesamt zurück. Kachelmanns anderer Anwalt Ralf Höcker wollte sich zu der Sachlage nicht äußern.

Wie „Faz.net“ am Freitag berichtete, haben die Anwälte des Moderators entsprechende Forderungen an „Bild“ und „Bild am Sonntag“ gestellt. Rechtsexperten hatten zuvor auch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert. Sie sei Auslöser für eine mediale Hetzjagd auf Kachelmann gewesen, sagte der Berliner Presserechts- Anwalt Christian Schertz.

dpa


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