Landkreis (bes). „Informationen über neue Lehrstellen, Praktika und die Ausbildung gibt es auf den Internetseiten www.hwk-hannover.de und www.schaumburg-handwerk.de“, sagt Fritz Pape, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. „Es lohnt sich auch nach Beginn des Ausbildungsjahres dort nachzuschauen, weil einige Jugendliche mehrere Zusagen für einen Ausbildungsplatz bekommen haben und Betrieben jetzt einen Azubi fehlt.“ Zudem sei es auch möglich, dass Jugendliche und Betriebe während der Probezeit merken, dass die Entscheidung für den Beruf oder den Lehrling nicht die richtige war.
Derzeit gibt es nach Angaben von Martin Wrede, Leiter der IHK-Geschäftsstelle in Stadthagen aktuell noch zwölf offene Plätze im Bereich Hotellerie/Gastronomie. Zudem haben zahlreiche Unternehmen bereits die Planungen für das kommende Jahr aufgenommen. „Für 2011 sind bereits 73 Angebote aus allen Branchen eingestellt“, ergänzt Wrede. Zu finden sind diese Angebote auf der Internetseite www.ihk.hannover.de unter dem Stichwort „Lehrstellenbörse“. „Grundsätzlich kann eine Ausbildung jederzeit beginnen, bis Jahresende ist der Einstieg für das neue Ausbildungsjahr noch sinnvoll möglich, wobei der Berufsschulstoff dann natürlich gegebenfalls nachgearbeitet werden muss“, so Wrede weiter. Daher müsse der Grundsatz gelten: „Die Flinte nicht ins Korn werfen!“
Das Berufsschuljahr beginnt bereits am 5. August. Um den später eingestellen Auszubildenden den Start in die Berufsschule zu erleichtern, lohnt es sich Pape zufolge mit der Schule und der IHK oder der Handwerkerschaft Kontakt aufzunehmen.
Informationen zu offenen Lehrstellen stellt auch die Agentur für Arbeit in Stadthagen zusammen. „Wir haben noch einige offene Stellen“, erklärt Kurth. Daher sei es ratsam, auch nach Beginn des Ausbildungsjahres bei der Agentur nachzufragen.
Für Betriebe, die einen Bewerber erst einen längeren Zeitraum kennenlernen wollen, bevor sie ihn als Auszubildenden einstellen, bietet die Agentur für Arbeit eine Betriebliche Einstiegsqualifikation (EQ). Dabei gilt laut Kurth das Motto: „Ein Betrieb, ein Beruf.“ Ein weiteres Ziel dieses Angebots ist es, dass Betriebe durch diese Maßnahme potentielle Azubis mit dem Beruf vertraut machen können. Dies sei besonders dann eine Möglichkeit, wenn das Unternehmen erst wieder im nächsten Jahr einen neuen Lehrling einstellt. Bei der Betrieblichen Einstiegsqualifikation bekommen die Jugendlichen eine Vergütung in Höhe von 212 Euro. Da die EQ ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist, bekommen die Arbeitgeber einen pauschalierten Anteil an den Kosten.
Darüber hinaus gibt es als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Praktika. Weitere Informationen zu den Angeboten und Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de und www.freie-berufe.de.
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