Landkreis (bes). „Mit dem von den Landwirten selbst eingebrachten Geld verdrei- bis vervierfachen sich die Investitionsbeträge und gelten damit als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum“, so der Landvolk-Pressedienst in einer aktuellen Erklärung.
Damit eine größere Zahl von Landwirten von der einzelbetrieblichen Förderung profitieren kann, regt das Landvolk Niedersachsen ein maximal förderfähiges Investitionsvolumen in Höhe von einer Million Euro an, diese Summe möchte er jedoch nicht als Ausschlussgrenze verstanden wissen. „Die Fördersätze sollten geringfügig auf 20 beziehungsweise 25 Prozent begrenzt werden. Zusätzlich sollten auch Maschinen in der Außenwirtschaft mit positiver Wirkung für die Umwelt in den Förderkatalog aufgenommen werden“, fordert der LPD. Gesellschafter als Investoren, die ihre Betriebe in Kooperationen eingebracht haben, sollten darüberhinaus die Förderung ebenfalls nutzen können.