Von Benjamin Schrader
Landkreis. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch beschlossen, einen sogenannten Krisenfonds einzurichten. Finanziert werden soll dieser über eine Bankenabgabe, die nach Experteneinschätzung pro Jahr bis zu 1,3 Milliarden Euro betragen soll. Der Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) verwaltet werden und soll nach Vorstellung der Koalition als Vorsorge für künftige Krisen dienen.
„Der Krisenfonds ist aus unserer Sicht wie eine Versicherung, in die man immer einzahlt, ohne dass man jemals die Chance besteht, die Leistungen in Anspruch zu nehmen“, sagt Michael Joop, Vorstandsmitglied der Volksbank Hameln-Stadthagen. Zwar sei eine Restrukturierung sinnvoll, allerdings sei fraglich, ob der Fonds im Krisenfall auch wirklich stabilisieren könne. „Es dauert Jahrzehnte, bis ein entsprechender Kapitalstock aufgebaut ist“, kritisierte Joop die Höhe der jährlich erhobenen Bankenabgabe.
Zudem müsse darüber nachgedacht werden, ob Sparkassen und Volksbanken auch in diesen Fonds einzahlen sollen, ergänzt Nickel. „Volksbanken und Sparkassen haben eigene Institutssicherungssysteme“, erklärt Nickel. Diese haben seiner Einschätzung nach ebenso wie die Geschäftspolitik der Sparkassen und Volksbanken während der Finanzkrise zur Stabilisierung der Märkte beigetragen.
Auch die Auswahl der Beitragszahler stößt bei den Schaumburger Banken auf Kritik. Nach Ansicht von Uwe Fauth, Leiter Vertriebsmanagement der Volksbank in Schaumburg, gibt es „keinen überzeugenden Grund, Genossenschaftsbanken zu einer Sonderabgabe heranzuziehen. Dies gilt besonders, da Hedgefonds und andere Kapitalmarktteilnehmer nach wie vor geschont werden sollen.“ Zu diesen „Geschonten“ gehören unter anderem auch Versicherungen.
Zugleich sieht Fauth in der Bankenabgabe eine Gefahr für die Finanzmärkte. Die Belastung tragen in erster Linie die kleinen Finanzinstitute und der Mittelstand. „Durch die Bankenabgabe besteht die Gefahr, dass sich die Förderkredite verteuern, da sie in die Bemessungsgrundlage zur Bankenabgabe mit einbezogen werden.“ Auch Joop hält es für möglich, dass der Kunde am Ende „draufzahlt“, weil die Abgabe von einigen Instituten umgelegt wird.
Bemessung der Bankenabgabe
Die Höhe der jeweils von den Kreditinstituten zu leistenden Abgabe richtet sich nach der Größe, den Geschäftsfeldern sowie den Verflechtungen. Durch dieses Verfahren sollen nach Ansicht der Bundesregierung Investmentbanken stärker belastet werden als Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Der Berechnung werden alle Passiva und auch Verbindlichkeiten bei anderen Kreditinstituten zugrunde gelegt. Von dieser Summe werden Kundeneinlagen und auch die Werte für die Eigenkapitalquote abgezogen. Ziel ist es, Banken mit vielen Privatkunden und einer hohen Eigenkapitalquote weniger stark zu belasten. Auch Derivate und risikoreiche Wertpapiere werden in die Berechnung eingezogen. Hintergrund ist, dass eine Bank besser auf Krisen reagieren kann, je höher die Eigenkapitalquote ist.
Die Bankenabgabe darf maximal 15 Prozent des Jahresgewinns betragen. Weist ein Kreditinstitut einen Verlust aus, muss es eine festgelegt Summe in den Krisenfonds einzahlen. Darüber hinaus will die Bundesregierung, dass die Bankenabgabe nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.
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