Gewässerverunreinigung ist eine Straftat gegen die Umwelt und wird unter anderem gemäß den Bestimmungen des § 324 StGB bestraft. Möglicherweise § 330a, da es um die konkret feststellbare Freisetzung von Giften geht. Dass die Fische nicht durch die Einleitung von Zuckerwasser verendet sind, ist selbstredend. Straftaten gegen die Umwelt sind Offizial- und keine Antragsdelikte. Das heißt mit anderen Worten, es bedarf für die strafrechtliche Verfolgung des Klärwerks keiner Anzeige. Die bloße Kenntnis der Straftat oder der Verdacht auf eine Straftat genügt, um die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen zur Verfolgung zu veranlassen. Wenn ausgeschlossen ist, dass Sauerstoffmangel im Vorfluter aufgrund der hohen jahreszeitbedingten Temperaturen das Fischsterben verursacht hat, liegt eine Straftat durch Freisetzen von Giften nahe.
Dass die Juristen der Stadt dem Klärwerk Stadthagen von einer Anzeige gegen Frank Scholz wegen Verleumdung abraten, ist wenig glaubwürdig, da es eben einer Anzeige zur Aufklärung der vermuteten Straftat nicht bedarf. Ob es eine Verleumdung oder Tatsache war, wird sich im Zuge der Aufklärung der vermuteten Straftat gegen die Umwelt herausstellen. Auch die Geschichte von der weißen Flüssigkeit, die Unbekannte zeitgleich eingeleitet haben sollen, ist dünn. Selbst wenn es so war, heißt das noch lange nicht, das diese giftig war. Es kann auch Milch gewesen sein. Daran sterben aber bei der vermuteten Menge keine Fische.
Ich halte es für sehr wahrscheinlich und auch für glaubhaft, dass eine Einleitung von konzentriertem Abwasser zum Schutz und der Aufrechterhaltung des mikrobiologischen Zersetzungsprozesses durch das Klärwerk erfolgt ist. Das geschieht häufig, um die erheblichen Nachteile und Probleme aus dem zum Stillstand gekommenen und/oder abgestorbenen (mangelnder Sauerstoff für die Mikroben) mikrobiologischen Prozess zu umgehen.
Wenn ein hinreichender Verdacht auf die Einleitung von Giften gegeben ist, und das ist hier der Fall, müsste die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen einleiten. Ihr Bericht ist geeignet, von der naheliegenden Straftat abzulenken. Bevor man sich aufs Raten, Verleumden und Deuten verlegt, sollte die amtliche Vorermittlung greifen.
Auch die massive Reaktion von Klärwerk und Werkausschuss deutet eher auf Schuld und Verwicklung als auf Unschuld. Die Stadt und das Klärwerk sollten schon aus eigenem Interesse die Staatsanwaltschaft auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen, und nicht versuchen, Herrn Scholz zu verängstigen und zu erpressen. Die toten Fische toxisch zu untersuchen, wäre eine Maßnahme, um der Ursache für das Fischsterben auf den Grund zu gehen.
Außerdem sollte man die Prozessdokumentation des Klärwerks vom 11. Juli 2010 sichten, um die Beckentemperaturen und die Konzentration der Klärflüssigkeit festzustellen. Mit dem Aussprechen von Vertrauen ist das so eine Sache. Da kann man sich auch täuschen.
Hans Ulrich Gräf, Minden
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