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Friedolin Wezel, Obernkirchen

Pflichten mit dem Zeugen der beiden Kinder erfüllt?

Zum Artikel „Was zum Leben übrig bleibt“ vom 9. Februar.
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Dieser Artikel steht im Zusammenhang der Entscheidung über die Hartz-IV-Sätze für Kinder. In diesem Artikel wird eine vierköpfige Familie vorgestellt – Mutter 31 Jahre, Vater 37 Jahre, und zwei Söhne, elf und fünf Jahre alt. Seit zehn Jahren lebt die Familie von Sozialhilfe beziehungsweise Hartz IV. Das heißt, die Mutter, seit sie 21 und der Vater, seit er 27 Jahre alt ist.

Hat diese Familie ihre gesellschaftlichen Pflichten mit dem Zeugen der beiden Kinder erfüllt? In erster Linie sind die Eltern dafür da, ihren Kindern ein normales Leben zu ermöglichen. Der Staat sollte, wenn notwendig, unterstützend helfen. Viele Eltern, die morgens um 6 Uhr aufstehen, ihrer Arbeit nachgehen, sich für die Familie aufopfern, können am Ende auch nicht alle Wünsche ihrer Kinder erfüllen.

Die niedrigen Hartz-IV-Kindersätze anhand der Preise für Brillengläser zu kritisieren, scheint mir absurd. 170 Euro für dünne Brillengläser und damit der Verbrauch von zwei Dritteln des monatlichen Hartz-IV-Satzes ist nicht logisch. Eine Brille hält etwa zwei Jahre – und damit sind für die Brille sieben Euro pro Monat zu verbuchen. Die Verwandtschaft sollte in dieser schwierigen Situation der Familie auch überlegen, ob die Hilfe mit Lego-Eisenbahnen, randvollen Spielsachenboxen und einer Spielekonsole die richtige Unterstützung ist. Schulische Nachhilfe, Kleidung, Brillenzuschuss und Ähnliches wären für die Kinder wichtiger, damit nicht die dritte Generation der Hilfesuchenden heranwächst.

Friedolin Wezel, Obernkirchen

(veröffentlicht in der SN-Printausgabe vom 02.03.2010, Seite 8)


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