Die Praxis, einer größeren Familie eine bestimmte Mindestgröße für die Restmülltonne vorzuschreiben, obwohl diese aufgrund von Müllvermeidung und Wertstofftrennung absolut überdimensioniert ist, gibt es auch bei uns Schaumburg. Wir haben leider genau die gleichen Erfahrungen wie die Betroffenen aus der Region Hannover gemacht, und uns die gleichen Begründungsversuche anhören müssen. Auch die AWS Schaumburg argumentierte, dass durch das Vorschreiben von Mindestgrößen vermieden werden könne, dass überschüssiger Müll im Wald oder öffentlichen Behältern entsorgt werde. Über diese Argumentation habe ich mich sehr geärgert, wird uns Bürgern doch jegliches Verantwortungsbewusstsein abgesprochen.
Wir werden als latente Umweltsünder angesehen, deren Verhalten vom Entsorgungsunternehmen in die richtigen Bahnen gelenkt werden muss. Aber welche Lenkungswirkung tritt denn tatsächlich ein? Aus meiner Sicht wird durch die geübte Praxis das Gegenteil erreicht: Eine Familie mit unangemessen großer Restmülltonne erhält den Anreiz, den freien Platz in diesem Behälter mit Müll, für den sonst zusätzliche Kosten anfallen (Wertstoffe, Papier), aufzufüllen, um die durch diese Regelung entstehende, willkürliche Zusatzbelastung auszugleichen. Leider gibt es bei Entsorgungsdiensleistungen nicht die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter mit einem verursachungsgerechten Preismodell zu wechseln. Abhilfe schaffen könnten also nur Initiativen von Vertretern der regionalen Politik, die in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat Einfluss auf die geschäftspolitische Ausrichtung des Unternehmens nehmen müssten.“
Peter Wiersig, Apelern