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SN-Weihnachtshilfe

Schlimme Epilepsie treibt 47-Jährigen in Armut


Die Anfälle wurden immer häufiger und schlimmer. Seit seinem achten Lebensjahr schon leidet Karsten B. an Epilepsie. Trotz mehrerer intensiver medizinischer Behandlungen ist es bisher nicht gelungen, den Zustand des heute 47-Jährigen wirkungsvoll zu verbessern.

Der zügige Abbau seiner durch die Folgen seiner Krankheit verursachten Schulden ist ein starkes Interesse von Karsten B.

© rg

Derzeit muss er einen Cocktail von drei harten Medikamenten schlucken, um überhaupt ein Leben außerhalb einer Klinik zu ermöglichen. Der schlimme Grad seiner tückischen Erkrankung erlaubt dem in einer Stadt in Schaumburg lebenden Mann keine Berufstätigkeit und führt ihn in manche unangenehme Situation mit Folgen.

Als junger Erwachsener hat Karsten B. dank großer Disziplin erfolgreich eine Ausbildung als Tischler absolviert. Doch hat er diesen Beruf als Folge seiner chronischen Erkrankung nie ausüben können. Über Jahre hinweg hat er mit enormer Energie versucht, sich durch Gelegenheitsjobs zumindest teils seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, etwa durch Rasenmähen oder andere Hausmeister-Tätigkeiten. Doch weil die Anfälle immer häufiger wurden, musste er das vor einiger Zeit ganz aufgeben. „Ich könnte ausflippen“, seufzt der Mann: „Mensch, ich möchte doch so gerne Arbeit haben.“

Doch so ist er ausschließlich auf eine Erwerbsminderungsrente von 800 Euro angewiesen. Denn selbst eine Beschäftigung in einer beschützenden Werkstatt ist nicht möglich. Das alles bestätigt ein Sozialarbeiter, der sich um Karsten B. kümmert. Denn dieser wohnt in seiner eigenen Wohnung, wird aber vom Projekt Ambulant-Betreutes Wohnen der Paritätischen Lebenshilfe betreut.

Bei Karsten B. äußert sich die Krankheit weniger durch körperliche als vielmehr durch psychische Ausfälle, die für sein Gegenüber teils gar nicht erkennbar sind. So kann er während eines Anfalls Handlungen vornehmen, diese aber nicht wirklich steuern. So hat er beispielsweise in einem Laden in Hannover einen Schaden von 700 Euro angerichtet, weil er nicht wusste was er tat. Auch hat er mehrere Verträge abgeschlossen, etwa für Handy-Nutzung oder für Zeitschriften-Abos. So ist er mittlerweile sogar verschuldet.

Wie B.‘s Sozialarbeiter berichtet, hat dessen Facharzt amtlich bestätigt, dass diese unkontrollierten Handlungen Folge der Epilepsie sind. „Juristisch entlastet ihn das nach geltendem Recht aber nicht von der finanziellen Haftung“, so der Sozialarbeiter. Vor einigen Monaten wurde die Reißleine gezogen. Der 47-Jährige steht nun nach gerichtlicher Anordnung unter Obhut eines gesetzlichen Betreuers, sodass er Verträge alleine nicht mehr alleine unterzeichnen kann. Einer weiteren Verschuldung ist damit ein Riegel vorgeschoben.

Derzeit bleiben B. nach Abzug von Miete (350 Euro), Nebenkosten (200 Euro) und Schuldenabtrag (100 Euro) kaum Mittel zum Leben. Da kann ein wenig seine Mutter helfen. „Doch ein Beitrag der ,Weihnachtshilfe‘ könnte sehr zur Linderung des akuten Schuldenproblems beitragen“, sagt der Betreuer. ssr

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