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Bückeburg / Prozess

Autonarr kriegt noch die Kurve


Vollgas ist sein Leben. Bloß den Führerschein hat er nie gemacht. Vor dem Landgericht hat der Autonarr (23) gerade noch einmal die Kurve gekriegt. Eine einjährige Haftstrafe, im März vom Amtsgericht Bückeburg verhängt (wir berichteten), setzte die Berufungskammer jetzt zur Bewährung aus.

Bückeburg (ly). Wäre es beim erstinstanzlichen Urteil geblieben, hätte dem Angeklagten darüber hinaus der Widerruf zweier Bewährungen gedroht, zusammen weitere zweieinhalb Jahre Gefängnis. „Und das ist schlicht zu lange für jemanden, der zum ersten Mal einrückt“, so die Vorsitzende Richterin Eike Höcker zur Begründung der Entscheidung.

Im August 2009 hatte der Bückeburger heimlich das aufgemotzte Auto seines Vaters genommen und daran geklaute Nummernschilder geschraubt. Nur am Rande: Weil der Vater seinen Filius kennt, montiert er stets die Kennzeichen ab, reine Vorsichtsmaßnahme. In diesem Fall half das nichts: Sohnemann düste über die Autobahn zur Tank- und Rastanlage Auetal-Süd, wo er 50 Liter Sprit für rund 71 Euro fasste, ohne zu bezahlen. Die Rechnung der Justiz umfasst vier Straftaten: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug.

Eingebrockt hat sich der 23-Jährige diese und diverse andere Verurteilungen durch seine Autoleidenschaft, „die zur Sucht geworden ist“, wie die Bewährungshelferin glaubt. Rund ein Dutzend Vorstrafen gehen auf das Konto des jungen Mannes. „Fast immer Fahren ohne Fahrerlaubnis“, stellte Richterin Höcker nach einem Blick ins Register fest. Fast immer, aber nicht nur. Darunter ist nämlich auch eine Altlast, die den 23-Jährigen demnächst zum Boxenstopp zwingt: 17 Monate Haft wegen Hehlerei muss er noch verbüßen. Jeden Tag kann die Ladung zum Strafantritt eintreffen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Bodo Becker sieht in dem Angeklagten „einen Menschen mit zwei Gesichtern“. Einerseits stellt die Bewährungshelferin dem 23-Jährigen ein gutes Zeugnis aus, nennt ihn offen und verlässlich. Ihr Eindruck: „Ein patenter junger Mann, so praktisch veranlagt.“

Andererseits hat der Bückeburger „eine furchtbar lange Strafliste“, so Becker. „Die Taten beging er mit atemberaubender Rückfallgeschwindigkeit und ungeheurer Dreistigkeit.“ Nur einen Monat vor den vier Delikten, um die es jetzt ging, war der Bückeburger zuletzt verurteilt worden.

Bodo Becker meint, dass mit dem Angeklagten, der früher in Ostdeutschland gelebt hat, zu nachsichtig umgegangen worden sei. „Wer eine solche Entwicklung zeigt, muss rechtzeitig eingebremst werden“, betonte der Staatsanwalt.

Für den 23-Jährigen sprach vor allem dessen Geständnis sowie die Einschätzung der Bewährungshelferin. Außerdem hat er einen Job, lebt mit seiner Freundin zusammen, ist ehrenamtlich engagiert und hat den Schaden bezahlt. Zu den Bewährungsauflagen gehören 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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