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Richterin winkt mit „Zaunpfahl“ – Einsicht bei zu Haft verurteiltem Schläger

Bückeburger entgeht der Entziehungsanstalt


Es bleibt dabei: Ein Bückeburger (25), der einen bereits wehrlos am Boden liegenden Mann auf dem Dr.-Witte-Platz mindestens fünfmal gegen den Kopf getreten hat, muss dafür mit 18 Monaten Haft büßen. Der Schuldspruch lautet auf gefährliche Körperverletzung. Seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts hat der in anderer Sache inhaftierte Wiederholungstäter jetzt in zweiter Instanz zurückgezogen. Und das war wohl auch besser so.

Bückeburg. Normalerweise können sich Angeklagte, die ein Urteil vor dem Landgericht anfechten, nicht verschlechtern, sofern die Staatsanwaltschaft nicht ebenfalls Berufung eingelegt hat. Eine Ausnahme bestätigt die Regel: In diesem Fall nämlich hätte die Berufungskammer durch ein Gutachten überprüfen lassen müssen, ob die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt infrage kommt, weil der 25-Jährige ein Alkoholproblem mit Hang zu Straftaten hat.

Wenn ja, hätte dies eine Verschlechterung bedeutet. „Es handelt sich um eine geschlossene Unterbringung zusätzlich zur Haft – und nicht anstelle“, wie Richterin Eike Höcker betonte. Um diesen Wink mit dem Zaunpfahl wirklich zu verstehen, brauchte der Bückeburger fast eine Stunde. Erst dann zog er sein Rechtsmittel zurück und betrieb Schadensbegrenzung.

Im Hintergrund steht eine unfassbar brutale Tat. An einem Abend im April 2007 war der junge Mann aus einer Kneipe gekommen, im Blut fast zwei Promille Alkohol. Auf dem Dr.-Witte-Platz wurde er von dem späteren Opfer, einem 29-Jährigen aus Obernkirchen, nach Drogen gefragt. Weil er dies als „lästig“ empfand, reagierte der Bückeburger zunächst mit zwei Faustschlägen ins Gesicht, bevor er dem Mann gegen den Kopf trat, der zeitweilig ohne Bewusstsein war.

„Mit Schwung“ habe der Täter ausgeholt und „voll reingetreten“, wie ein Zeuge beobachtet hat. Beide Männer kannten sich nicht. Das Opfer hätte tot sein können. Sogenannte „Gewalt gegen den Kopf“ gilt in der Rechtsmedizin als „potenziell lebensgefährlich“.

Allein wegen Körperverletzung ist der zuletzt arbeitslose Bückeburger, in dessen Familie Alkohol ebenfalls eine große Rolle gespielt haben soll, bereits viermal einschlägig vorbestraft. Im Knast scheint es jetzt aufwärtszugehen. Mit professioneller Hilfe geht er seine Probleme an und nutzt mehrere Angebote. „Ich hatte viel Zeit zum Nachdenken“, sagt er. Verteidigerin Cornelia Segler sähe ihren Mandanten lieber in einer therapeutischen Einrichtung, doch davon hält Richterin Eike Höcker derzeit nichts. „Gerade unter den Bedingungen des Strafvollzugs haben Sie ihr Leben im Griff“, sagte Höcker an die Adresse des Angeklagten. „Nutzen Sie alle Chancen, die sie außerhalb nicht haben.“ ly

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