Günter Brandt zeigt seine Erfindung, die er vom Patentamt hat schützen lassen: einen Rasenmäherstarter mit Akkuantrieb. Und demonstriert gleich, dass seine Erfindung auch funktioniert. Dann geht es weiter: Schließlich warten 7400 Quadratmeter Rasen darauf, gemäht zu werden. Fotos: rc
Ein echter Rasenmähermann und dazu noch gelernter KFZ-Mechaniker lässt sich von solchen Widrigkeiten aber nicht abhalten. Nein, eine neue Anlassschnur sollte es nicht sein, die reißt ja wieder. Kurz nachgedacht, ein Motor lässt sich auch anders starten, wie der heutige Briefausträger aus seinem vorherigen Beruf weiß. Und schon ist die zündende Idee da.
Rein in den Keller, ran an den Knarrenkasten, eine 22-er Nuss raus, ein Achtkantstab dazu, das Schweißgerät raus und beides zusammengebrutzelt. Dann zum Werkzeugschrank, ein Akkuschrauber raus, Achtkant-Nuss-Stab rein in das Bohrfutter und ein kleiner Umbau am Rasenmäher, damit die Nuss auf die Anlassermutter passt. Dann der spannende Moment: Nuss aufgesetzt, ein kurzer Kick am Schalter des Akkuschraubers – und schon läuft der Rasenmäher.
„Einfach genial“, freut sich der Tüftler im Gespräch mit unserer Zeitung: „Jede Frau kriegt jetzt den Rasenmäher an.“ Und schlau wie Erfinder nun einmal sind, hat Günter Brand gleich reagiert. Er nimmt Kontakt zum Patentamt in München auf, die von dieser Erfindung noch nichts gehört haben. „Einfach genial, haben sie mir gesagt“, sagt Günter Brandt, „die besten Ideen und Patente würden sowieso immer in Garagen oder Kellern entstehen.“ Wie dem auch sei: Da vorher noch niemand auf die Idee des Bückeburgers gekommen ist, hat er jetzt einen Gebrauchsmusterschutz auf seine Erfindung. Er gilt zunächst für zwei Jahre, kann aber problemlos mehrfach für jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.
Günter Brandt ist klar, was dass für ihn bedeutet. Sollte ein Rasenmäherhersteller seine Idee aufgreifen und für seine Modelle anbieten, müsste er erst den Bückeburger fragen. Ansonsten verstößt er gegen den Gebrauchsmusterschutz. Mehrere Hersteller hat er bereits angeschrieben, ob sie Interesse an seinem Gebrauchsmusterschutz haben. Bisher hat keiner reagiert. „Aber das kommt sicher noch“, sagt der Röcker. Zumal Firmen quasi umsonst an das Patent kommen könnten, denn verdienen will Günter Brandt mit seinem Rasenmäheranlasser nichts: „Ein Käppi mit einem schönen Logo darauf reicht mir.“
Dabei hat seine Erfindung eine Menge Vorteile, wie Günter Brandt aufzählt – nicht nur, dass Frauen und Kinder einen Rasenmäher problemlos starten können. Auch schlecht gewarteten oder älteren Modellen, die schlecht anspringen, hilft der Akkuschrauber samt Nuss auf die Sprünge. Auch PS-starke Mäher widerstehen dem Akku-antrieb nicht, wie Brandt aus seinen Erfahrungen berichtet. Und auch Modelle, die bisher mit einer wartungsintensiven Batterie gestartet werden, könnten problemlos umgebaut werden, weiß der Erfinder. Praktische Tipps hat er auch schon parat, denn immer den Akkuschrauber beim Mähen mit sich herumzuschleppen, wäre auf Dauer auch zu belastend. „Am besten da deponieren, wo der Grasfangkorb geleert wird, da kann man den Mäher gleich wieder anlassen. Die Idee mit einer Tasche am Schiebegestänge hat Günter Brandt verworfen. „Zu umständlich und wenn man unter Büschen mähen muss, besteht die Gefahr, dass der Schrauber hängen bleibt.“
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