Bückeburg (ly). Vorgeworfen worden war dem unbescholtenen Mann, Ende Dezember 2010 seine Ex-Freundin (19) in deren Bückeburger Wohnung vergewaltigt zu haben. Die junge Frau hatte behauptet, der Stadthäger habe sie nachts auf der Bahnhofstraße ins Auto gezerrt und ihr den Wohnungsschlüssel abgenommen. „Ich habe mich gewehrt, es ging aber nicht“, sagte sie unter Tränen.
Warum die 19-Jährige den Stadthäger offenbar zu Unrecht belastet, bleibt zunächst offen. Möglicherweise hat ein anderer Mann, dem sie die erfundene Geschichte erzählt hatte, die Bückeburgerin zur Anzeige gedrängt. „Dann hat sie den Tunnelblick gekriegt und die Sache knallhart durchgezogen“, könnte sich Richter Dirk von Behren vorstellen.
Fest steht, dass das Gericht die Schilderung des Angeklagten für „wesentlich glaubhafter“ hält. Sinngemäß hatte dieser erklärt, er habe die junge Frau an jenem Tag abgeholt, dann hätten beide zusammen eingekauft und seien in ihre Wohnung gefahren. Tatsächlich hatte die junge Frau einen Tag zuvor per SMS-Kurznachricht aufs Handy gefragt, ob man zusammen in den Werre-Park nach Bad Oeynhausen fahren wolle. Weitere SMS der 19-Jährigen, so Richter von Behren, seien „geprägt gewesen von ständigen Liebesbeteuerungen bis zur Äußerung von Heiratsabsichten“.
Aber mehr noch: Reihenweise hat das Gericht Widersprüche ausgemacht. So hatte die Zeugin entgegen ihrer Aussage engen Kontakt zu dem Stadthäger. Und sie behauptete, der 33-Jährige habe ihre neue Bückeburger Wohnung nicht gekannt, obwohl er ihr sogar beim Umzug geholfen hatte. Außerdem will die junge Frau es nicht geschafft haben, die Tür des Autos zu öffnen. Dabei kann man die Beifahrertür bei diesem Mercedes auch dann von innen öffnen, wenn der Wagen verriegelt ist.
Warum der Stadthäger sein angebliches Opfer ausgerechnet in ein „absolut hellhöriges Haus“ (von Behren) mit vielen Mietern gezerrt haben soll, kann das Gericht ebenfalls nicht nachvollziehen. „Und dann muss man natürlich fragen, warum sie nicht geschrien hat.“
Sicher ist, dass die Bückeburgerin bereits bei einer vorausgegangenen Anzeige wegen Stalkings gelogen hat, das gibt sie selbst zu. In Wirklichkeit hatte die Beziehung das Datum der behaupteten Vergewaltigung überdauert. „Eine bizarre Beziehung“, wie von Behren meint. „Er spielte für sie den Laufburschen und war ihr williger Gehilfe in allen Lebenslagen.“ Das Urteil ist noch anfechtbar.
SN-Online.de Anmeldung
