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Buchholz / Beratung

Energiesparen? Die Gemeinde gibt Geld dazu


Das sollte die Buchholzer freuen: Das „Ortsparlament“ hat bei seiner jüngsten Zusammenkunft in schönster Eintracht ein Förderprogramm für Beratungen beim Einsatz von Energiesparmaßnahmen aufgelegt. Damit folgt der Rat unter Vorsitz von Bürgermeister Hartmut Krause (WiB) einem Antrag der SPD. Die hatte das Programm unter Federführung von Frank Rinne ausgearbeitet; der Vizefraktionschef der Sozialdemokraten ist als Schornsteinfegermeister und Energieberater vom Fach.

Wo liegen die Schwachstellen im Haus, durch die die meiste Energie verloren geht? Eine thermografische Untersuchung der Gebäudehülle zeigt’s.

© e.on Westfalen-Weser

Buchholz (tw). „Wir haben ein Instrument geschaffen, mit dem jeder Eigentümer selber bestimmt, was für ihn wichtig ist“, so Rinne. Durch das Programm der Gemeinde könnten die Buchholzer zukunftsweisende Technologien einsetzen und auch künftige Energiekosten bewältigen. Rinne rechnet damit, dass es gelingt, die jährlichen Betriebskosten um 40 bis 70 Prozent zu senken.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, die ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Buchholz besitzen. Die Gemeinde fördert einmalig folgende Leistungen:

  • Beratungen zur energetischen Sanierung oder Modernisierung von Gebäuden mit 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 150 Euro je Gebäude. Darunter fallen alle Energieberatungen für Altbauten, egal, ob sie energetisch saniert oder modernisiert werden. Die Beratungsleistung muss so qualifiziert sein, dass sie den Anforderungen staatlicher Förderstellen wie der BafA entspricht.

Beispiel: Eigentümer Müller interessiert sich für eine Energieberatung. Dafür bestellt er sich einen Energieberater, spricht mögliche Sanierungsmaßnahmen durch. Im Abschlussgespräch werden die sinnvollen Maßnahmen erörtert und ein Konzept besprochen. Diese Leistung kostet Müller 300 Euro. Davon übernimmt die Gemeinde Buchholz 150 Euro.

Beispiel: Eigentümer Schulz will eine Energieberatung und bestellt einen Diplom-Ingenieur. Der Ablauf ist identisch. Der Berater ist bei der BafA zugelassen. Die Leistung kostet Schulz 800 Euro. Davon kann er 500 Euro über die BafA als Vor-Ort-Beratung fördern lassen. Die verbleibenden 300 Euro trägt zur Hälfte die Gemeinde Buchholz.

  • Beratungen zur Ertragsvorschau bei regenerativen Energien mit 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 100 Euro je Gebäude. Darunter fallen alle Beratungen zur Wirtschaftlichkeit von regenerativen Energien. Wichtig ist, dass nicht zwischen Alt- und Neubau unterschieden wird. Im Vordergrund stehen Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung, Solarthermie, Geothermie oder Biomassefeuerungen. Nicht in die Förderung fallen Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen.

Beispiel: Eigentümerin Schmidt will auf ihrem Haus eine Photovoltaikanlage installieren. Der Dachdecker erstellt Angebot und Ertragsvorschau. Somit wird für Schmidt der Kosten-Nutzen-Faktor greifbar und eine Amortisationsbetrachtung kann erfolgen. Für die zusätzliche Leistung der Ertragsvorschau muss Schmidt Mehrkosten von 200 Euro tragen. 100 Euro übernimmt die Gemeinde Buchholz.

  • Weitere Leistungen, die der Ergänzung der energetischen Sanierungen dienen (Thermografie, Luftdichtheitsmessung, Bauschäden aus energetischen Altschäden), mit 50 Prozent, maximal 50 Euro je Maßnahme und Gebäude. Darunter fallen alle Leistungen, die der energetischen Zustandsermittlung dienen. Auch hier ist es unerheblich, ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt. Zu beachten ist, dass nur energetische Betrachtungen gefördert werden.

Beispiel: Frau Lang ist sich noch nicht sicher, ob sie eine energetische Sanierung will. Vorab lässt sie ihr Gebäude thermografisch untersuchen, um Schwachstellen aufzuspüren. Diese Leistung kostet Lang 150 Euro. Die Gemeinde übernimmt davon 50 Euro. Die Energieberatung wird danach weiter durch die Gemeinde Buchholz gefördert.

Rinne: „Grundsätzlich gibt’s die Förderung für ganze Gebäude. Sollte die energetische Betrachtung auch für Gebäudeteile nötig sein, ist auch ein Fördern von Eigentumswohnungen möglich. Bedingung ist, dass die CO2-Reduzierung der Gemeinde für öffentliche Zwecke zugänglich gemacht wird. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme schriftlich erfolgen. Dafür hält die Gemeinde Unterlagen bereit.“

Krause zu dem Programm im Rat: „Wir sollten dafür bis auf Weiteres pro Jahr zwischen 5000 und 10 000 Euro bereitstellen. Wenn es jeweils 10 bis 15 Bürger annehmen, sind wir schon zufrieden.“ Geplant ist, das Förderprogramm der Gemeinde ab Mitte September im Dorfgemeinschaftshaus vorzustellen – nach der Kommunalwahl.

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