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Nienstädt/Bückeburg / Bewährungsstrafe

Drogendealer verpfeift besten Kumpel


Wenn es um die eigene Haut geht, hört die Freundschaft scheinbar auf: Aus Furcht vor dem Gefängnis hat ein Nienstädter Drogendealer seinen „besten Kumpel“ verpfiffen. In einer polizeilichen Vernehmung hatte der 22-Jährige den anderen Mann (25), einen Petershäger, noch gedeckt. Doch dann kam der Prozess – und das große Zittern.

Nienstädt/Bückeburg (ly). Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Bückeburger Schöffengericht machte der Angeklagte überraschend reinen Tisch und erklärte, den „Stoff“ von seinem Freund bekommen zu haben. Die Rechnung ging auf, denn am Ende stand zwar eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage kommen 1000 Euro Geldbuße hinzu. Dreimal hatte der junge Mann jeweils 120 Gramm Marihuana gekauft, um damit zu handeln.

Ohne Geständnis hätte am Gefängnis wohl kein Weg vorbei geführt. „Für Sie ist das hier aber noch nicht zu Ende“, machte Richter Dirk von Behren dem Nienstädter klar. „Sie werden noch aussagen müssen.“ Gemeint ist ein Strafverfahren, das nun dem Kumpel droht.

Ursprünglich war dem jetzt Angeklagten vorgeworfen worden, viermal nach Venlo in den Niederlanden gefahren zu sein, um dort Marihuana zu kaufen und den „Stoff“ illegal nach Deutschland einzuführen, in jedem der Fälle 120 Gramm. Das hatte der 22-Jährige zunächst selbst zu Protokoll gegeben. Vor Gericht überlegte er es sich im letzten Moment anders.

„In der Absicht, seinen Kumpel zu decken, hat mein Mandant angegeben, die Drogen in Holland gekauft zu haben“, erklärte Verteidiger Volkmar Wissgott. „Er hat nicht gewusst, dass er sich damit selbst ein Bein stellt, weil das Mindeststrafmaß bei Einfuhr von einem auf zwei Jahre springt.“

Angeklagt war der Nienstädter wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln und Drogenhandels, verurteilt wurde er schließlich „nur“ wegen Handels. Verkäufer soll der Kumpel gewesen sein, was dieser als Zeuge vor Gericht jedoch vehement bestritt: „Stimmt alles nicht“, so der Mann aus Petershagen. Ob er lügt, wird im nächsten Verfahren geklärt. Die Freundschaft dürfte sich jedenfalls erledigt haben.
Obwohl Staatsanwalt Wilfried Stahlhut von der Aussage des jetzt verurteilten Nienstädters „nicht voll überzeugt“ ist, „lässt sich diese Einlassung nicht widerlegen“. Als Motiv nannte der Drogenhändler „große Schulden“. Er will keinen anderen Ausweg gesehen haben.

Für den Angeklagten sprach vor allem das Geständnis, gegen ihn zwei einschlägige Vorstrafen. Erworben hatte der 22-Jährige das Marihuana nach eigenen Angaben für sieben Euro pro Gramm, verkauft für zehn Euro.

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