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Landkreis / Grundsteuer

Kommunen für Einsprüche nicht zuständig


Kein Irrtum vom Amt, sondern ein Irrtum im TV hat  Kommunen im Landkreis Schaumburg zum Jahreswechsel Mehrarbeit beschert. Viele Haus- und Grundstückseigentümer teilen die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts und schätzen die derzeit noch maßgebliche Grundsteuer-Einheitswertberechung für die Grundsteuer als ungerecht ein und forderten ihr Geld zurück. 

Rund um die Einheitswertberechung und die Grundsteuer für Häuser und Grundstücken gibt es zur Zeit einige Ungereimtheiten.

© jpw

Landkreis Schaumburg (jpw). Den Grund für die Einspruchswelle bildete ein Hinweis aus dem ZDF-Wirtschaftsmagazin „Wiso“, in dem am 19. Dezember Zuschauern empfohlen worden ist, sich mit ihren Einsprüchen direkt an die Kommunen zu wenden.

Bettina Burger, Sprecherin der Stadt Stadthagen, bestätigt die Anfrage und Einsprüche und verweist auf die Internet-Seite der Stadt. In der Rubrik „Aktuelles“ heißt es, dass Einwände in Form von Widersprüchen gegen den Abgaben-Veranlagungsbescheid 2011 und folgende Bescheide zur Aufhebung der Grundsteuer entgegen aktueller Berichterstattung in den Medien, „von der Stadt Stadthagen als unzulässig zurückgegeben werden müssten.  Die Stadt sei an die im Grundlagenbescheid dokumentierte Festsetzung  des Finanzamtes gebunden.

Auch Berthold Ernst, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) konstatiert in einer Mitteilung, dass „die Formulierungen im Fernsehbeitrag zu vielen Anfragen bei den Städten und Gemeinden geführt“ hätten.

Ohnehin, so erläutert Ernst, seien die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2011 „durchgängig bestandskräftig“ und könnten nicht mehr angegriffen werden. Einzig statthaftes Rechtsmittel gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sei die Klärung vor dem Verwaltungsgericht, die allerdings erst gegen gegen den neuen Grundlagenbescheid für das Jahr 2012 statthaft sei. „Mit einem Einspruch können die Hauseigentümer nur gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes vorgehen“, schloss der NSGB-Sprecher, dessen Verband sich in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu eigen gemacht hatte.

Grundsteuer - Worum geht es?

Wegen der verfassungsrechtlichen Problematik, ob die Grundsteuer, basierend auf Einheitswerten, überhaupt zu Recht erhoben wird, fordert das Bundesverfassungsgericht seit langem eine Reform dieser Steuer.

Viele Fachleute halten diese Einheitswerte für völlig veraltet und deshalb lautet der Rat der ZDF-Wiso-Redaktion: „Kippt das Gericht die Einheitswerte rückwirkend, bekommen Hausbesitzer ihr Geld zurück. Aber nur, wenn sie sich vorher gegen den Einheitswert gewehrt haben.“

Nach einem Bericht Arbeitsgruppe der Finanzminister der Länder sind drei verschiedene Modelle zur Reform der Grundsteuer in der Beratung:

Einfach-Grundsteuer: Die Süd-Länder haben vorgeschlagen, nur nach Fläche zu besteuern, Lage und Ausstattung der Gebäude wären egal – es würden nur die Grundflächen und die Zahl der Etagen zählen.

Verkehrswertmodell: Die Nord-Länder favorisieren diese Variante möglichst nahe am realen Verkehrswert. Dabei würden Kaufpreis und Lage und Größe des Grundstücks eine Rolle spielen.

Ein Kompromiss – vorgelegt vom Bundesland Thüringen -  könnte dahin gehen, das Grundstück nach dem Verkehrswert das Gebäude nach Größe und Nutzung zu berechnen. 

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