Bei einer Prüfung des Grundstücks stießen dessen Mitarbeiter auf „große Mengen Bauschutt, Holzabfälle, Grünschnitt, ein Pkw-Wrack und einen alten Mähdrescher“, so der Sprecher des Abfallamtes. „Es handelt sich um beachtliche Mengen“ und stelle einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Demzufolge dürfen Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Mülldeponien abgelagert werden. Da jedoch kein Verdacht einer Umweltgefährdung oder einer Grundwasserverschmutzung bestehe, sei der Besitzer lediglich schriftlich aufgefordert worden, den Müll innerhalb von vier Wochen zu entsorgen. Eine sofortige Beseitigung sei nicht notwendig. ms