Landkreis.
Ein Rodenberger Vater hatte sich beim Schulamt des Landkreises beschwert. „Jedes Kind ist verpflichtet, dem Busfahrer beim Vorzeigen der Busfahrkarte seine Wohnadresse offenzulegen“, erklärt er seine Beschwerde in einem Schreiben an die SN. „Was geht den das an?“ Und, wie der Vater meint, „schlimmer noch“: Gehe eine Karte verloren, wie das im Falle seiner Tochter geschehen sei, wisse ein Pädophiler, wenn er die Karte findet, „gleich, wo er dem Kind des Nachts auflauern darf“.
Schuldezernentin Katharina Augath indes hält speziell diesen letzten Vorwurf für „nicht nachvollziehbar“. Es mute doch eher unwahrscheinlich an, dass ausgerechnet ein Pädophiler, der bereit ist, eine Straftat zu begehen, eine verlorene Busfahrkarte findet, sich in das darauf abgebildete Kind „verguckt“ und dann bei der zugehörigen Adresse auf das Kind wartet.
Auch einen Verstoß gegen allgemeine Datenschutzrichtlinien sieht Augath nicht. Der Busfahrer sei legitimiert, die Daten zu sehen – schließlich sind es die Schaumburger Busunternehmen, die die Karten herausgeben. „Und wenn das Kind die Karte verliert“, sagt Augath, „macht es die Daten selbst zugänglich, wenn auch unabsichtlich.“ In der Region Hannover etwa „läuft es genauso“. Und es liege auch auf der Hand, warum. „Bei den Karten handelt es sich mitunter um enorme Sachwerte“, erklärt Augath. Die teuerste Schülerkarte im Landkreis sei 1000 Euro wert. Es liege also im Interesse der Inhaber, dass sie bei Verlust schnell und unkompliziert zurückgebracht werden können. Augath: „Die Vorteile der aufgedruckten Adresse überwiegen ganz klar.“ jcp
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