Für Hochwasserschäden– hier eine Szene vom vergangenen Wochenende in Probsthagen – kommen Versicherungen in bestimmten Fällen auf.
Landkreis (il). - Wohngebäudeversicherung: In ihr sind in der Regel Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag), Leitungswasser, Frost, Sturm (meist ab Windstärke acht) und Hagel enthalten. Es ist das Gebäude einschließlich sämtlicher mit diesem fest verbundenen Gegenständen versichert, wie Türrahmen, Wände, sanitäre Einrichtungen, fest verklebter Teppichboden. Alle beweglichen Gegenstände deckt dagegen die Hausratversicherung ab.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt auch Gebäudeschäden, die zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Versichert sind auch Folgeschäden, die etwa durch eindringende Niederschläge verursacht wurden, weil der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat. Wenn die Räume nicht bewohnbar sind, werden auch Reparaturkosten und Mietverlust ersetzt, soweit diese Risiken bedingungsgemäß mitversichert sind.
- Elementarschadenversicherung: Viele Versicherungsunternehmen bieten eine erweiterte Elementarschadenversicherung an, meist als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung. Eine Elementarschadenversicherung deckt nicht nur Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau und Erdrutsch ab, sondern auch Erdsenkung und gar Lawinen.
- Hausratversicherung: Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel Schäden, die durch Feuer, Blitz, Explosion und Implosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm (ab Stärke acht) und Hagel entstanden sind. Zudem erstattet die Hausratversicherung die Kosten, wenn beispielsweise ein Fenster durch Sturmböen beschädigt wird und Regen den wertvollen Teppich ruiniert hat.
Wie bei der Wohngebäudeversicherung sind auch bei der Hausratversicherung Schäden an elektrischen Einrichtungen durch Überspannung nicht automatisch mitversichert. Gegen einen Zusatzbeitrag kann man diesen Schutz aber meist einschließen.
Schäden können steuerlich geltend gemacht werden
Wer nach dem Starkregen und der Überschwemmung „existenziell notwendige“ Dinge wie Kleidung, Hausrat und Möbel anschaffen muss, kann dies nach Angaben des Finanzamtes in Stadthagen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen. Allerdings ist die Absetzung an bestimmte Bedingungen gebunden. Dazu gehört unter anderem, dass der Wert der neuen Geräte den Neuanschaffungswert der zerstörten Geräte nicht überschreiten darf. Weitere Punkte sind etwa, dass es sich bei dem Ereignis um ein „unabwendbares“ gehandelt hat. Darüber hinaus müssen nach Angaben des Finanzamtes auch Bedingungen bezüglich des Versicherungsschutzes und des Verhaltens erfüllt sein. Informationen zu diesen außergewöhnlichen Belastungen gibt es beim Finanzamt in Stadthagen. bes
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