BAD NENNDORF. Auch Vera und Thomas Winkler gerieten kürzlich in sein Visier, sie setzten sich mit einer Anzeige wegen Verleumdung und Beleidigung zur Wehr (wir berichteten).
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat nun entschieden, dass es keinen Anfangsverdacht der Beleidigung in dem Text gebe, durchaus aber einen Anfangsverdacht auf Verleumdung.
Der anonyme Aktivist behauptet nämlich, die Flüchtlingshelfer würden über ihre Arbeit Steuergelder veruntreuen – im Falle der Winklers besonders unzutreffend, da ihr „Sprachkurs für Willkommene“ mit mehr als 80 Schülern ausschließlich private Geldquellen hat.
Das Paar zeigte sich über die juristische Resonanz zufrieden, die Erfolgsaussichten für die Aufklärung sind allerdings gering. Schon zu Beginn des Jahres versuchten Ermittler, die Identität des Asylgegners aufzudecken – allerdings ergebnislos. geb
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