Bad Nenndorf (tes). Dass die Gewahrsamnahme der Gegendemonstranten rechtswidrig gewesen ist, hat jetzt das Amtsgericht Stadthagen im Fall der wohl spektakulärsten Protestaktion festgestellt: Vier Schaumburgern war es gelungen, im Kleinbus samt Anhänger alle Absperrungen der Polizei zu passieren – ähnlich gekleidet wie Bereitschaftspolizisten, ausgerüstet mit dem Schild einer fiktiven Einheit der „Freien Republik Wendland“ sowie einer Polizeizeitschrift auf dem Armaturenbrett.
Kaum 100 Meter entfernt vom Wincklerbad luden sie, wie schon in 2009, eine etwa 1,30 Meter hohe Betonpyramide ab, ketteten sich an und blockierten den Aufmarsch der Nazis, der sich dadurch deutlich verzögerte.
Als der braune Spuk vorbeigezogen war, wurden die vier Männer in der Pyramide in Gewahrsam genommen, durchsucht, erkennungsdienstlich behandelt und mehrere Stunden festgehalten – zu Unrecht; besagt ein Beschluss des Amtgerichts Stadthagen. Die Polizei habe überzogen reagiert, bestätigt die Direktorin des Amtsgerichtes Gudrun van Lessen auf Anfrage dieser Zeitung: „Ich habe entschieden, dass ein Platzverweis ausreichend gewesen wäre.“ Weil die Aktivisten ihr Ziel bereits erreicht hatten, habe die Richterin keine Gefahr gesehen, dass diese sich das nächste Ziel aussuchen.
Die Einspruchsfrist gegen dieses Urteil ist bereits abgelaufen. Die Polizei versucht, mit einer Beschwerde dagegen vorzugehen. Noch vor dem nächsten „Trauermarsch“, am 6. August, erwartet die Präsidentin des Landgerichts Bückeburg, Eike Höcker, eine Entscheidung, wie Birgit Brüninghaus, Sprecherin des Landgerichts, auf Anfrage mitteilte.
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