Bad Nenndorf (tes). Es sei kein Strafbarkeitsbestand erkennbar. Eine Amtsanmaßung habe nicht vorgelegen, weil die Aktivisten keine echte Polizeikleidung trugen. Auch eine Behinderung des Straßenverkehrs gab es nicht: Auf der gesperrten Bahnhofsstraße fuhren zu dieser Zeit keine Autos. Einer seiner Mandanten sieht in der amtsgerichtlichen Entscheidung auch ein Zeichen für alle Bad Nenndorfer, sich an den demokratischen Protesten zu beteiligen, wie es 2010 der VfL mit seiner spontanen Sitzblockade getan habe. Das sei ein friedlicher Protest, von dem keine Gefahr ausgehe. Die Polizei habe aus seiner Sicht eine Chance vertan, betont der Schaumburger: „Schade, der Einsatzleiter hätte den Naziaufmarsch wegen der Pyramide abbrechen können.“
Als „Wegbereiter für den zivigesellschaftlichen Protest“ stuft der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam die „großartige Aktion“ der vier Schaumburger ein. Das sei ein Signal an die Bürger: „Ihr könnt euch friedlich wehren.“ Adam vertritt einen Sanitäter, der am Rand der Proteste gegen den Naziaufmarsch ebenfalls mehrere Stunden in Polizeigewahrsam genommen worden war und erklärt: „Wir haben alles getan, eine Entscheidung zu bekommen. Jetzt liegt es in der Hand des Landgerichts.“
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