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Bad Nenndorf

Kurpark: Wanderer tritt auf Hunde ein


Grundlos hat ein Wanderer (56) aus Barsinghausen auf dem Fußweg zwischen Bundesstraße und Kurpark drei eher kleine Hunde getreten. Die Besitzer der Tiere beschimpfte er als „Idioten“ und „Analphabeten“, die „sowieso alle bescheuert“ seien.

Bad Nenndorf (ly). Gegen einen Strafbefehl über 600 Euro, in diesem Fall ein Monatseinkommen, hatte sich der 56-Jährige vor dem Amtsgericht Stadthagen zunächst gewehrt. In zunehmend aussichtsloser Lage zog er den Einspruch dann zurück.

Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Mandanten trat Verteidiger Claus Engelbrecht vor Richter Carsten Knepper. „In Abwandlung von Martin Luther“ sprach Engelbrecht: „Hier stehe ich, ich kann auch anders.“ Das sollte heißen: den Einspruch zurückziehen. Zuvor hatte Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig dem Mann auf der Anklagebank erklärt, dass Strafbefehle stets Friedensangebote sind, die jedoch ein Schuldeingeständnis voraussetzen. Sonst kann auch eine höhere Strafe herauskommen. Strafbefehle sind schriftliche Verurteilungen.

Hartnäckig hatte der 56-Jährige die Vorwürfe anfangs bestritten und sinngemäß behauptet, er habe lediglich einen Hund zur Seite geschoben, der ihm in die Quere gekommen sei. Das Tier habe seine Hose „besabbert“, schüttelte sich der Angeklagte innerlich. „Da hört für mich die Freundschaft auf.“

Von wegen beiseite geschoben: Dass die frei laufenden Hunde Prellungen und Hämatome erlitten haben, geht aus einer tierärztlichen Bescheinigung hervor. Außerdem hätten sich die Hundebesitzer die ganze Geschichte ausgedacht haben müssen. Auf Fotos wirken die Vierbeiner harmlos und verspielt. Alle drei waren damals etwa zwei Jahre alt. Die ersten drei Tritte bekam Mischlingshündin Nelly, danach erwischte es Mops Wilma und den Rüden Pucki, ebenfalls ein Mischling. Die dazugehörigen Menschen trauten ihren Augen nicht.

Weil die Gerichtsverhandlung vorzeitig endete, blieb das Motiv des Mannes unklar. Denkbar wäre Hass auf Hunde. Er selbst behauptet: „Ich habe Angst vor Hunden.“ Aktenkundig ist, dass der Handwerker („Ich mache seit 28 Jahren Fernwandern“) früher auch schon mal die Polizei gerufen hat, wenn er sich von Vierbeinern bedrängt fühlte. Diesmal war er es, der an jenem Nachmittag im Mai am Ende des Kurparks von Ordnungshütern in Empfang genommen wurde – als mutmaßlicher Täter.

Trotz der Verurteilung wegen Tierquälerei und Beleidigung gärt der Streit weiter. Der rabiate Wandersmann hat noch eine Zivilklage am Hals, in der es um die Kosten für den Tierarzt geht. Verhandelt wird im März. Dann haben auch die Herrchen und Frauchen das Wort. Diesmal wurden die Zeugen wieder nach Hause geschickt, nachdem der 56-Jährige seinen Widerstand gegen den Strafbefehl aufgegeben hatte. Eine Beweisaufnahme war deshalb nicht mehr nötig.

Mehrfach hatte der Angeklagte zuvor durchblicken lassen, dass er Hunde nicht ausstehen kann. Körperkontakt lehnt der Barsinghäuser „aus hygienischen und vielen anderen Gründen“ ab. Begründung: „Ich darf ja auch keinen anfassen.“

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