Bad Nenndorf. Die einzige Modulation besteht darin, dass nun statt des Radfahrverbots explizit darauf hingewiesen wird, dass Fahrräder geschoben werden müssen.
Das Thema Kurparkordnung und Radfahren auf der Promenade sorgt schon seit Längerem für Diskussionen, erst jüngst im Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsausschuss. Dort herrschte am Ende „Gleichstand“ zwischen Befürwortern und Gegnern des Radfahrverbots. Weitere Verbote der Kurparkordnung sind und bleiben unter anderem das Spielen von Musik außerhalb von genehmigten Veranstaltungen sowie das Zelten oder Übernachten im Kurpark. Hunde müssen an kurzer Leine geführt werden.kle
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