Obernkirchen/Bückeburg (ly). Er sei „erschrocken und entsetzt“ über sich selbst, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger Stephan Schuster erklären, verbunden mit einer Entschuldigung an die Kinder und deren Familien. „Mein Mandant weiß, dass er einen furchtbaren Fehler gemacht hat“, so Schuster vor dem Landgericht in Bückeburg.
Zu spät. „Die Kinder haben panische Angst, ihm zu begegnen“, berichtete Rechtsanwalt Volkmar Mirsch, der die Interessen von zwei Mädchen vertritt. „Und sie schämen sich zutiefst.“ Wenigstens die Aussage vor Gericht bleibt den Schülerinnen durch das Geständnis erspart.
Selten erscheint das Entsetzen von Zuhörern so greifbar wie in diesem Verfahren, das tief in die Abgründe menschlicher Sexualität führt. Die Anklageschrift, verlesen von Staatsanwältin Martina Hollah, ist bei aller Nüchternheit voll mit schockierenden Details. Demnach hat der Obernkirchener seine sexuellen Phantasien hemmungslos an Kindern ausgelebt.
In vier Fällen soll er spielende Mädchen angelockt oder von der Straße in seine Wohnung an der Bahnhofstraße geholt haben.
Bei fünf weiteren Übergriffen soll das Opfer eine Schülerin gewesen sein, mit deren Vater (40) der ältere Mann etwa 30 Jahren lang befreundet war. Regelmäßig saß er zum Abendbrot am Tisch der Familie, sah sich selbst „wie einen Opa“, der auch schon mal bei den Hausaufgaben half. Und vielleicht war genau das seine Masche.
Mehrere Tage hat sich der 62-Jährige nach eigener Darstellung Zeit genommen, um das Vertrauen von zwei Mädchen zu gewinnen, die arglos auf dem Platz vor seiner Wohnung spielten. Erst brachte er die Kinder dazu, sich neben ihn auf eine Bank am Haus zu setzen, worauf der erwachsene Mann die Kinder im Intimbereich anfasste. Später sollten sie ihm in die Wohnung folgen, wo der Hausherr den Schülerinnen unter anderem Kinderpornos zeigte.
„Kräftig gewehrt haben sich die Mädchen nicht“, sagt der 62-Jährige. „Aber die haben bestimmt vor mir Respekt gehabt.“ Um die Opfer gefügig zu machen, soll er gedroht haben, deren Großmutter umzubringen. Dies jedoch bestreitet der Angeklagte.
Dass er in einem anderen Fall ein Mädchen die Treppe hochgezerrt haben soll, stellt der Obernkirchener ebenfalls so dar, als habe die Kleine sich das ausgedacht. Laut Anklageschrift fiel das Mädchen zwar die Stufen herunter, konnte aber aus dem Haus laufen.
Schutzlos ausgeliefert war dem Täter dagegen die Tochter seiner Bekannten. Mehrfach soll der Obernkirchener in das Opfer eingedrungen sein und zudem obszöne Fotos von dem gequälten Körper gemacht haben. Außerdem soll er der damals Acht- oder Neunjährigen auf seinem Computer einen Kinderporno gezeigt haben, in dem gefesselte farbige Mädchen vergewaltigt werden.
Für den Prozess hat die Vorsitzende Richterin Birgit Brüninghaus zunächst vier Verhandlungstage anberaumt. Wenn alles nach Plan läuft, verkündet Brüninghaus das Urteil der 1. Großen Jugendkammer am Montag, 20. Februar.
Der Angeklagte sitzt mit einer Unterbrechung seit Mai 2011 in der Untersuchungshaft. In der Knast-Hierarchie stehen Kinderschänder ganz unten, zusammen mit Muttermördern. Dem Vernehmen nach ist der Obernkirchener im Gefängnis bereits körperlich angegriffen worden.
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