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Rinteln/Bückeburg / Prozess

Angeklagter mit tadellosem Ruf – aber nur unter Dealern


Zu fünf Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht in Bückeburg einen Rintelner (45) verurteilt, der bei vier Drogengeschäften als Vermittler aufgetreten ist.
© dpa

Rinteln/Bückeburg. Unterm Strich ging es dabei um zehn Kilogramm Marihuana sowie eine kleinere Menge Kokain.

 Die Lieferung erreichte jedoch kein Ziel, weil die Kuriere rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen worden waren. Die Polizei hatte sämtliche Fahrten überwacht. Aus diesem Grund, wegen Erfolglosigkeit, sah der Rintelner auch keine Provision. Gerechnet hatte er mit bis zu 1000 Euro pro Fahrt. In zwei Fällen soll er aus reiner Gefälligkeit vermittelt haben.

 Wer im Drogenhandel erfolgreich sein will, braucht gute Beziehungen. Deshalb war der 45-Jährige ein gefragter Mann. Er kannte nicht nur in Deutschland die richtigen Leute, sondern auch in den Niederlanden.

 Der Angeklagte habe sein Renommee eingebracht, so Richterin Dr. Birgit Brüninghaus, Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer: „Er war die Vertrauensperson.“ Solche Männer seien „im heiklen Drogenmarkt wichtig“. Im Gegenzug hätte der Vermittler auf der einen Seite die eigenen Finanzen aufbessern können, auf der anderen vom Ausbau seines guten Rufs profitiert.

 In Rinteln hatte der 45-Jährige im Frühjahr oder Sommer 2010 einen Deal eingefädelt, bei dem ein Kilo Marihuana für 5500 Euro den Besitzer wechselte. Im Herbst fuhr er mit einem anderen Mann in die Niederlande, der dort sechs Kilo „Stoff“ kaufte. Ebenfalls aus Holland stammten zwei Kilo „Gras“ sowie 7,4 Gramm Kokain, um die es im Frühjahr 2011 ging, bevor die Polizei dem Treiben im Sommer ein Ende machte und auch das letzte Kilogramm Marihuana sicherstellte.

 Gegen Ende des Prozesses hatte sich der Angeklagte noch unbeliebt gemacht, indem er aus der Untersuchungshaft einen Antrag an das Gericht schickte, vorbei an seinen Verteidigern Oliver Theiß und Alexander Ulbrich. In dem Schreiben hatte der Rintelner um eine Begutachtung gebeten und behauptet, selbst drogensüchtig zu sein. Das Ziel war offenbar die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

 Die Expertise hätte man sich sparen können: Als ein vom Gericht kurzfristig bestellter Sachverständiger sein Gutachten erstatten wollte, erklärte der Angeklagte plötzlich, gelogen zu haben. In der Urteilsbegründung betonte Richterin Brüninghaus später, es sei „unvereinbar“, einerseits bei jeder Gelegenheit die eigene Ehrlichkeit zu beteuern, andererseits so zu lügen. Zudem habe der Rintelner „erhebliche Kosten und Mühe verursacht“.

 Zugunsten des Angeklagten wirkte sich unter anderem aus, dass er Mittäter ans Messer geliefert hatte und keine Drogen in Umlauf geraten waren. Gegen ihn sprachen diverse einschlägige Vorstrafen. Der 45-Jährige stand unter Bewährung.

 Zu Beginn hatten zwei Männer aus Coppenbrügge und Extertal mit auf der Anklagebank gesessen, bevor beide Verfahren abgetrennt wurden. Einen der Drogenhändler hat das Gericht wegen zweier Taten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, der andere (keine Vorstrafen) kommt mit einer 22-monatigen Bewährungsstrafe davon.

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