Für diese Vergehen muss der Angeklagte 30 Stunden gemeinnützig arbeiten. Und er erhielt die Auflage, seine Drogenproblematik anzugehen und an Beratungsgesprächen bei der Drogenberatung teilzunehmen.
Der Fall: An einem Abend im Oktober 2013 waren seine Ex-Freundin und eine weitere junge Frau mit ihren Rädern auf der Alten Todenmanner Straße bergab unterwegs. Da kam der Mann mit seinem Auto aus einer Seitenstraße und fuhr vor die beiden Radlerinnen, die stark abbremsen mussten. Sie hatten Angst. Seine Ex fuhr dann weiter, er folgte ihr und beschimpfte sie aus dem Auto heraus. Später entschuldigte sich der 19-Jährige bei ihr. Ein paar Monate nach dem Vorfall folgte die Trennung. Offenbar enttäuscht, dass die Beziehung zu der jungen Frau zerbrochen war, ließ er sie bis vor Kurzem nicht in Ruhe. Die heute 18-Jährige schilderte vor Gericht, er habe sie weiter in der Öffentlichkeit beleidigt und sei hupend an ihr vorbei gefahren.
Inzwischen ist der Mann eigenen Angaben zufolge obdachlos. Er nimmt Drogen, hat seinen Schulabschluss nicht geschafft. So könne es nicht weitergehen, meinten Oberstaatsanwalt Klaus Jochen Schmidt und Richter Christian Rost. Letzterer appellierte abschließend an den 19-Jährigen: „Nehmen Sie die Hilfe, die Ihnen hier angeboten wird, an.“ maf