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Rinteln / Prozess

Ex-Mieter unter Zwang zum Anwalt gefahren?


Zwei Jahre nach einer dubiosen Begegnung mit seinem ehemaligen Mieter muss sich nun ein 34-jähriger Rintelner wegen Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte soll den Mann, der ihm noch drei Monatsmieten schuldete, unter anderem durch Schubsen zum Auto gezwungen haben, mit ihm zu seinem Anwalt zu fahren.

Rinteln (maf). Im Juli 2008 befuhr der 34-Jährige mit seinem Auto die Konrad-Adenauer-Straße und war überrascht, als er dort seinen früheren Mieter sah. Diesem hatte er mal eine Wohnung vermietet, die letzten drei Monate aber kein Geld mehr bekommen. Dann verschwand der Mieter und zog offenbar nach Russland. Der Rintelner schaltete daraufhin einen Anwalt ein, der an die mutmaßlich neue Adresse in St. Petersburg schrieb. Die Post kam allerdings zurück, Vollstreckungsversuche in der Mietangelegenheit blieben erfolglos.

In der Konrad-Adenauer-Straße war der frühere Mieter an jenem Sommertag mit seiner Ex-Schwägerin unterwegs. Die beiden transportierten gerade Leergut in einem Bollerwagen, als der Angeklagte auf einem Parkplatz anhielt.

Was sich dann genau ereignete, konnte am ersten Verhandlungstag nicht völlig geklärt werden. Nach Einlassung des Angeklagten soll der ehemalige Mieter ihm erzählt haben, er wohne weiterhin in Russland, momentan mache er hier Urlaub. Auf die Frage, wann er das Geld zahle, antwortete der Mieter, er habe kein Geld.

Schließlich forderte der Rintelner den Mann auf, mit ihm zu seinem Anwalt zu fahren, um die Sache zu klären. Die Augenzeugin sagte vor Gericht aus, dabei hätte der Angeklagte ihren ehemaligen Schwager an den Kragen und auch „so ein bisschen an den Hals“ gefasst. Ihr Verwandter sei dann aber freiwillig ins Auto gestiegen.

Die beiden Männer fuhren zu der Kanzlei und erörterten dort unter anderem Zahlungsmodalitäten und Wohnsitz des Mieters. Der Rechtsanwalt hatte nicht den Eindruck, dass der Ex-Mieter zwangsweise in die Kanzlei gebracht worden war.

„Vielleicht habe ich laut gesprochen“, äußerte der Angeklagte zu dem Geschehen an der Konrad-Adenauer-Straße. Den Vorwurf der Nötigung bestritt er jedoch vehement. Auch der ehemalige Mieter sollte zu dem Vorfall gehört werden.

Seine Ladung konnte allerdings nicht zugestellt werden. Er soll sich aber in dieser Gegend aufhalten und wird deshalb zum Fortsetzungstermin am 21. September im Gerichtssaal erwartet.

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