Rinteln. „Durch diese Beschuldigungen, wiederholte Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Gemälden aus meinem Bestand habe ich natürlich an geschäftlicher Glaubwürdigkeit verloren und musste den Handel aufgeben“, erklärte S. in dieser Woche bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rinteln, bei der es allerdings nicht um die ihm vorgeworfene Hauptsache geht, sondern um „Nebenschauplätze“, die sich in der Auseinandersetzung mit der Justiz entwickelt haben.
Staatsanwalt Markus Schreiber hielt S. in der Anklage vor, das Recht von Polizeibeamten am eigenen Bild verletzt zu haben, als dieser bei einer Hausdurchsuchung die Beamten nicht nur zur Beweissicherung für eventuelle Beschädigungen an den Kunstwerken gefilmt habe, sondern diese Aufnahmen auch noch ins Internet stellte, obwohl sich die beteiligten Beamten eine öffentliche Verbreitung verbeten hatten.
Außerdem habe der Künstler ohne Auftrag ein Porträt des ermittelnden Staatsanwalts L. gemalt und in einem Internet-Verkaufsportal für Kunst eingestellt. Weiterer Vorwurf: S. habe den Durchsuchungsbefehl („Gefahr im Verzug“) ebenfalls im Internet veröffentlicht, obwohl die Publikation vor Eröffnung des Verfahrens nicht gestattet sei.
Von der äußeren Substanz her räumte der eloquent auftretende Künstler die Vorwürfe weitgehend ein, hatte aber als ehemaliger Jurastudent eine andere Auffassung zur juristischen Würdigung der Sachverhalte: „Nach den Durchsuchungen sehe ich mich in einer Notwehrsituation und habe Öffentlichkeit für diese Angriffe auf meine künstlerische und soziale Existenz schaffen wollen.“
Strafbar sei die Verbreitung der Bilder von der Durchsuchung schon deshalb nicht, „weil die Beamten ja nicht als Privatleute dabei waren, sondern als Land Niedersachsen“. Aufgrund der Vorveröffentlichungen in der Sache durch Zeitungen und Fernsehen sei ein erhebliches öffentliches Interesse vorhanden gewesen, und damit würden die Beamten „zu relativen Personen der Zeitgeschichte“. Schließlich sei es auch nicht strafbar, wenn Polizeibeamte im Einsatz bei Unfällen, Bränden oder Demonstrationen abgelichtet werden: „Sonst könnte man über solche Vorgänge überhaupt nichts im Bild veröffentlichen“, schlussfolgerte der Angeklagte.
Auch die inkriminierte Verbreitung des staatsanwaltlichen Porträts sah S. durch den gesetzlichen Kunstvorbehalt gedeckt: „Ich wollte mich mit künstlerischen Mitteln stilvoll auseinandersetzen – und dass ein Künstler seine Werke auch zeigen will, liegt in der Natur der Sache.“
Außerdem sei der Strafverfolger nicht als Privatmann im privaten Bereich dargestellt, „wie durch Paparazzi“, sondern erkennbar als Amtsperson mit Akten in de Hand.
In der Frage der Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls berief sich der Angeklagte auf einen Verbotsirrtum: „Ich wusste nicht, dass dies strafbar sein könnte, weil es solche Veröffentlichungen in anderen Fällen auch schon in Magazinen wie dem ‚Focus‘ gegeben hat.“
Nachdem das Gericht die Videoaufnahmen gesichtet hatte, war Amtsrichter Christian Rost anzumerken, dass er der Anklage in ihrer vollen Schärfe nicht folgen konnte. Offenbar hatte auch er leise Zweifel, dass die Polizeianzeigen ganz und gar aus persönlicher Betroffenheit erfolgten.
Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro und die Einziehung und Vernichtung des Gemäldes. „Die Verbreitung hat nichts mit Kunstfreiheit zu tun, sondern mit Geschäftemacherei.“ Richter Rost hingegen folgte weitgehend der Argumentation des Künstlers. Man könne durchaus von einem höheren Interesse der Kunst sprechen: „Wie soll ein Künstler denn überhaupt in Kontakt mit seinem Publikum treten?“ Und die Strafverfolgungsbehörden neigten mitunter selbst dazu, die Öffentlichkeit der Medien auch vor Abschluss eines Verfahrens zu suchen – wie etwa im Fall der Verhaftung des ehemaligen Post-Chefs Zumwinkel.
Blieb der Vorwurf der Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses: „Über den Sinn solcher Verbote mag man streiten.“ Entsprechend der Rechtslage verwarnte Rost den Angeklagten mit einem Strafvorbehalt von 50 Euro, die aber nur bei einem weiteren Verstoß fällig werden. „Ich nehme das Urteil an“, bekundete der Angeklagte – und bedankte sich bei seiner mit dem gemeinsamen Kleinkind anwesenden Frau dafür, „dass sie mich in dieser schwierigen Situation so gut unterstützt hat“. Und als er den Gerichtssaal verließ, meinte S.: „Ich habe hier heute zum Teil den Glauben an die Justiz wiederbekommen.“ ur
| Städtewetter |
| Ihre Stadt/Ihr Ort |
Tagestemperatur |
|
Nachttemperatur |
|
Regenprognose |
|
Windstärke |
|
Pollenflug |
|
Kommentare
Von wegen Posse Durchblicker – 02.04.09
Möglicher Betrug?:http://groups.google.de/group/de.soc.recht.misc/browse_thread/thread/5e9a1de7e55443ee
Wieder Warnung: Cara Gano - diesmal sucht ein "Kunstsammler":
http://groups.google.com/group/de.rec.kunst.misc/browse_thread/thread/e5efecf1fa38a181
Weiß jemand, wo man in Deuschland Rosenthal Gardens - Kosmetik kaufen kann?:
http://groups.google.de/group/de.alt.etc.koerperpflege/browse_thread/thread/f061ad53dd54ed30
Weiß jemand, wo man in Deuschland Rosenthal Gardens - Kosmetik kaufen kann? (Forts.):
http://groups.google.com/group/de.etc.handel.auktionshaeuser/browse_thread/thread/57480290c1aea6d5
Alte Gemälde-„Klassiker“ ganz frisch aus Rinteln:
http://admin.sn-online.de/newsroom/regional/rinteln/stadt/art5427,563509
Kunstfälscher: Durchsuchung gefilmt:
http://admin.sn-online.de/newsroom/regional/rinteln/stadt/art5427,569425
Razzia nach Kunstfälscherprozess:
http://www.mt-online.de/lokales/regionales/2306617_Razzia_nach_Kunstfaelscherprozess.html
!!! SKANDALVIDEO !!! - Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Künstlerpaar CARA GANO und TOM SACK:
http://groups.google.de/group/de.rec.kunst.misc/browse_thread/thread/5311fc2a8738ca4e
Kontrollierte Wertsteigerung:
http://web.archive.org/web/20070219165441/www.caragano.com/KontrollierteWertsteigerung.htm Auf diesen Kommentar antworten Kommentar melden
Kommentar schreiben
Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein!