Rinteln (dil). Augath erklärt, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe nur über die Grundsatzfrage entschieden, ob Oberschulen mit zwei oder drei Klassen pro Jahrgang starten dürfen, eine IGS aber ausreichend Schüler für fünf Klassen und das über mindestens zehn Jahre hinweg nachweisen muss. Das Gericht billigte der Landesregierung diesen Gestaltungsspielraum zu.
„Wir haben aber geklagt, weil wir in unserem Antrag die Fünfzügigkeit für zehn Jahre nachgewiesen haben und dennoch eine Ablehnung bekamen“, so Augath. „Für diese Klage ist uns bisher kein Verhandlungstermin genannt worden. Wir gehen weiter davon aus, dass unsere Klage durchdringt. Für uns stellen die Oberschulen nur eine Übergangsstufe auf dem Weg zur IGS dar. Hätte das OVG die Verordnung des Ministeriums für rechtswidrig erklärt, hätte uns das aber geholfen.“
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