Apelern (nah). Dafür musste der Bebauungsplan geändert werden. Die Samtgemeindeverwaltung folgte der Anregung eines Eigentümers, der solche Werbeflächen künftig vermieten will. Allerdings sind diese nur mit Einschränkungen nutzbar. So ist eine maximale Größe von 50 Quadratmetern gestattet. Ausgeschlossen bleiben weiterhin Lauflichtbänder, Rollbänder oder Filmwände sowie die Verwendung von hell reflektierendem oder beweglichem Licht. Auch müssen bestimmte Abstände zur Autobahn eingehalten werden.
Inzwischen liegen die Stellungnahmen beteiligter Behörden vor. Von keiner Seite gab es gravierende Einwände, so dass nunmehr der Planentwurf beschlossen und öffentlich ausgelegt werden kann.
Anders verhält es sich mit einer Absicht, die bestehende Wohnbebauung im Bereich Pohler Straße um 2100 Quadratmeter zu vergrößern. Obwohl die planerischen Voraussetzungen erfüllt sind, entschied sich der Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss des Rates, den Punkt zu vertagen. „Da gibt es noch einige offene Fragen“, bemerkte Dietmar Weh (SPD). Auch Bürgermeister Heinrich Oppenhausen (SPD) nickte: „Da sind noch einige gestalterische Dinge zu klären.“
SN-Online.de Anmeldung
