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AltenhagenII

Kein Schutz für Altenhäger Hügel


Das östlich von Altenhagen II bestehende Landschaftsschutzgebiet, zu dem weite Teile des nördlichen Deisters gehören, wird nicht ausgeweitet.
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Landschaftlich reizvoll, aber behördlich nicht schutzwürdig: die hügelartigen Erhebungen bei Altenhagen II.

© nah

AltenhagenII. Das teilte der Landkreis Schaumburg auf Anfrage mit. Den Anlass für die Nachforschungen hatte die Kritik eines Hülseders gegeben, die Samtgemeindeverwaltung sei falsch unterrichtet.

 „Grünen“-Ratsherr Michael Ensslen blickt schon länger auf die Nachbargemeinde Messenkamp. Wiederholt regte er die Ausweisung von Baudenkmälern an. Als kürzlich die Gemeinde Messenkamp für den beantragten Bau einer Maschinenhalle die Satzung über die Grenzen des bebauten Ortsteils Altenhagen II ändern wollte, formulierte Ensslen Bedenken: Die fragliche Fläche falle in ein Landschaftsschutzgebiet. Das Rodenberger Rathaus dementierte: Die von Ensslen so bezeichnete „Altenhäger Hügellandschaft“ gebe es gar nicht.

 Ensslen widersprach: Er legte unserer Zeitung einen „Korrekturabzug“ aus dem Landschaftsrahmenplan Schaumburg vor, in dem unter der Ziffer „L 73“ die „Hangbereiche des Deisters bei Altenhagen“ tatsächlich als schützenswert wegen „dem ausgeprägten Relief und einzelnen landschaftlichen Strukturen“ genannt werden.

 Eine Nachfrage beim Landkreis löste dort zunächst Rätselraten aus: Die aktuellen Unterlagen stimmten mit Ensslens Beleg gar nicht überein. Der Grund: Der angebliche „Korrekturabzug“ war längst überholt. Die fragliche Fläche trägt eine andere Ziffer.

 Nach dieser überwundenen Hürde befasste sich Landschaftspfleger Georg Rosemann mit dem eigentlichen Thema und bezog eindeutig Position. „Da gibt es ganz andere Prioritäten“, verwies er zum Beispiel auf Bachläufe, die unter amtlichen Gebietsschutz fallen könnten oder sollten. Wolle man wirklich allen Ideen folgen, müsste „der ganze Landkreis unter Landschaftsschutz“ gestellt werden. Und das sei eigentlich kaum denkbar.

 Allerdings räumt Rosemann ein, es dann zu einer Prüfung kommen zu lassen, wenn die Gemeinde selbst Forderungen zur Unterschutzstellung erheben würde. Aber das sei hier nicht der Fall.

 Auch für Ensslen dürfte jetzt klar sein, dass seine Bedenken zu Recht vom Messenkämper Gemeinderat zurückgewiesen worden sind. Allerdings war dafür der Aufwand im Rodenberger Rathaus und in der Schaumburger Kreisverwaltung offenbar nicht unbeträchtlich.

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