Samtgemeinde Sachsenhagen (kil). Der Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten ist möglich und kann schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden, wie die Samtgemeinde Sachsenhagen mitteilt. Widersprüche müssen bis Dienstag, 20. März, zu den regulären Öffnungszeiten der Samtgemeindeverwaltung, Markt 1 in Sachsenhagen, oder der Schlossstraße 3 in Hagenburg eingehen. Übermittelt werden gemäß des Wehrpflichtgesetzes Familienname, Vorname und die aktuelle Anschrift.
Zum Hintergrund: Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 wurden die wehrrechtlichen Vorschriften bezüglich Wehrerfassung und Datenübermittlung an die Bundeswehr geändert. Frauen und Männer mit der deutschen Staatsangehörigkeit können sich jetzt verpflichten, freiwilligen Wehrdienst abzuleisten, sofern sie für tauglich befunden werden.
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